wahsaga: Was genau ist Briefgeheimnis?

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hi,

Dazu dürfte Absatz (2) relevant sein.

ich denke eher nicht:

"(2) Ebenso wird bestraft, wer sich unbefugt vom Inhalt eines Schriftstücks, das nicht zu seiner Kenntnis bestimmt und durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist, Kenntnis verschafft, nachdem er dazu das Behältnis geöffnet hat."

die beschreibung klingt eher danach, als ob "irgendeine Stelle" die info an C durch "tratschen" oder "petzen" weitergegeben hätte.
damit hat C sich aber nicht "Kenntnis verschafft, nachdem er dazu das Behältnis geöffnet hat".

gruß,
wahsaga

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