Hi Christoph,
was ist denn eine "ungenehmigte Nichtveröffentlichung"?
Das Gegenteil von Veröffentlichung.
Finde ich eher unzureichend als Definition...
Ohne Grund eine Löschung zu verlangen ist in diesem speziellem Fall strenggenommen eine Urheberrechtsverletzung wenn dem Verlangen nachgegeben wird.
Diese Rechtsauslegung wage ich zu bezweifeln, bin aber nur Laie...
Viele Grüße
Mathias Bigge