at: HEISE und/oder deren Anwälte haben wohl das R- Archiv abgemahnt

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Hallo.

Die eigenschöpferische Leistung ist allenfalls, dass man meinen in der Klage Vornamen falsch gechrieben hat ;-)

"Tanya"? -- Das sieht der Verfasserd des Beitrages übrigens durchaus anders: "In der Klageschrift gibt es einige Teile, die möglicherweise wirklich die notwendige Leistungshöhe haben."
Und Reinhard Heydenreuter stellte ja bereits vor einigen Jahren fest: "Anwaltliche Schriftsätze und Gebrauchsanweisungen genießen nach den Urteilen der Gerichte inzwischen ebenso den Schutz des Urheberrechts wie relativ schlichte Fotoaufnahmen."
MfG, at