Gravenreuth : HEISE und/oder deren Anwälte haben wohl das R- Archiv abgemahnt

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Sup!

Jetzt haben Sie erreicht, dass ich die Klageschrift gelesen habe, in der Sie wirklich schlecht aussehen... Glückwunsch.

Wieso? Nur weil die die HEISE-Anwälte für die ausarbeitung derKlage min. 2 Monate brauchten und meinen Vornamen falsch schreiben?

Zumindest die 1.Klage "virtuelles Hausverbot" ging ja "in die Hose. Ich habe nie bestritten, dass es ein Hausverbot in Foren geben kann(!!). Tatsche ist jedoch, dass

a) das LG Köln die eV nicht erlassen hat - insoweit ist der Antrag "schiefgegangen - und dass
b) das OLG Köln die Kosten aufgehoben hat!

Ich darf aus dem § 91a ZPO-Beschluss des OLG Köln zitieren:

Der Verfügungskläger hat zwar in der Berufungsinstanz und insbesondere in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat substantiierter als in erster Instanz zu den - vom Verfügungsbeklagten weiterhin bestrittenen - Störungen innerhalb des Party-Chats vorgetragen, die bis hin zu Beleidigungen gegangen sein sollen, und Beleidigungen anderer Chat-Teilnehmer muß der Verfügungskläger durchaus unterbinden können.

Ich habe bei HEISE niemanden beleidigt.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)