Hallo,
nach all der Vernebelung sollte man sich wieder klar werden, was in Sachen Software-Patentierung geltendes Recht ist und bleibt.
In Deutschland gilt das Wort des Bundesgerichtshofs, und zwar nicht nur für deutsche, sondern auch für europäische Patente.
Der BGH sagt: Patente werden für Erfindungen erteilt; als Erfindung kann nur gelten, was ein technisches Problem löst. Ob diese Problemlösung sich irgendwelcher Software bedient, ist für die Patentfähigkeit belanglos.
(Dass Software "als solche" nicht patentfähig ist, besagt nur, dass sie als solche noch lange kein technisches Problem löst; dafür muss man erst genau wissen, was sie wirklich tut. Diese Klarstellung im Patentgesetz ist nötig, weil Software an sich - selbstverständlich - eine technische Sache ist.)
Daher muss jeder, der gewerblich Software erstellt, die die Lösung eines technischen Problems zum Inhalt hat, sich vergewissern, dass er kein Patent verletzt. Wer Software erstellt, die kein technisches Problem löst (sondern z.B. nur kaufmännische Probleme), braucht sich um Patente keine Sorgen zu machen.
Natürlich gibt es unter diesem Gesichtspunkt, wie unter jedem andern (z.B. Neuheit) einen Bodensatz von Patenten, die zu Unrecht erteilt wurden (weil es in jedem Beruf schwarze Schafe gibt). Von denen würde ich mein Handeln jedoch nicht bestimmen lassen. Ich fahre ja auch nicht auf der Autobahn permanent so, als könne mir ein Falschfahrer entgegenkommen. Das ist nur anders, wenn ich vor einem speziellen "Falschfahrer" gewarnt werde.
Gruß
Hans35