Hi,
Der BGH sagt: Patente werden für Erfindungen erteilt; als Erfindung kann nur gelten, was ein technisches Problem löst. Ob diese Problemlösung sich irgendwelcher Software bedient, ist für die Patentfähigkeit belanglos.
Soweit ist das völlig korrekt. So war es ja auch in einer oder vielleicht auch zwei der Vorlagen gedacht.
Nur Deine Erklärung ist nicht ganz korrekt.
(Dass Software "als solche" nicht patentfähig ist, besagt nur, dass sie als solche noch lange kein technisches Problem löst;
Sie soll kein technisches Problem lösen, sondern muß _Teil_ einer technischen Lösung sein. Hat der Toaster einen programmierbaren Microprozessor darf die Software mit patentiert werden. Allerdings auch mit allen üblichen Vorschriften.
Ja, es ist ein blödes Beispiel, ich weiß ;-)
dafür muss man erst genau wissen, was sie wirklich tut.
Das verstehe ich nicht so ganz, worauf möchtest Du hinaus?
Diese Klarstellung im Patentgesetz ist nötig, weil Software an sich - selbstverständlich - eine technische Sache ist.)
Software an sich ist -- selbstverständlich -- reine Mathematik und deshalb nicht patentierbar. Es gilt das Urheberrecht und evt noch ein Markenschutz falls gewünscht.
Daher muss jeder, der gewerblich Software erstellt, die die Lösung eines technischen Problems zum Inhalt hat, sich vergewissern, dass er kein Patent verletzt.
Nein, niemand muß sich vergewissern, ob er ein Patent verletzt. Ja, klingt merkwürdig, ist aber so.
Jemand der in D reine Software schreibt, egal für welchen Zweck muß sich nicht um Patente kümmern, es gibt keine.
«« Wer Software erstellt, die kein technisches Problem löst (sondern z.B. nur kaufmännische Probleme), braucht sich um Patente keine Sorgen zu machen.
Nein, eine derartige Unterscheidung ist nicht vorhanden.
Natürlich gibt es unter diesem Gesichtspunkt, wie unter jedem andern (z.B. Neuheit) einen Bodensatz von Patenten, die zu Unrecht erteilt wurden
Ja, gibt es hier in D aber kaum, da verwechselst Du was. Es gibt jedoch eine Reihe von Patenten, die auf eine Veränderung des Patentrechtes warten. Wie deren gesetzlicher Status genau ist, ist mir jedoch nicht bekannt.
Ich fahre ja auch nicht auf der Autobahn permanent so, als könne mir ein Falschfahrer entgegenkommen.
Was machst Du denn, wenn Dir ein Falschfahrer entgegenkommt? Rechts fahren, oder? Und was steht in der StVO? Irgendwas von "Rechtsfahrgebot", oder? ;-)
so short
Christoph Zurnieden