Hallo Christoph,
auch du bist wohl ein wenig Opfer der Vernebeler.
Hat der Toaster einen programmierbaren Microprozessor darf die Software mit patentiert werden.
Es wird keine Software patentiert, sondern nur eine Erfindung.
... dafür muss man erst genau wissen, was die software wirklich tut.
Das verstehe ich nicht so ganz, worauf möchtest Du hinaus?
Wer die Erfindung unerlaubt benutzt, d.h. dasselbe Problem mit denselben Mitteln löst, verletzt das entsprechende Patent.
Um dein Beispiel etwas zu konkretisieren:
Technisches Problem: Der Toast soll nicht anbrennen.
Patentierte Lösung: Abschalten des Heizstroms durch Wärmewirkung.
Wer einen Temperatursensor und Software zum Abschalten einsetzt, verletzt das Patent genauso wie der, der der mit einem Bimetall schaltet. Das gilt sogar, wenn zu dem Zeitpunkt, wo diese Erfindung angemeldet wurde, es noch gar keine geeigneten Sensoren, Schalter und Mikroprozessoren gab.
... niemand muß sich vergewissern, ob er ein Patent verletzt.
Jemand der in D reine Software schreibt, egal für welchen Zweck,
muß sich nicht um Patente kümmern, ...
Woher hast du diese Weisheit? Das ist definitiv falsch. Jeder der eine patentierte Erfindung gewerblich benutzen will, muss sich die Erlaubnis des Patentinhaber (Lizenz) besorgen, egal ob er eine Werkstatt betreibt oder Software erstellt. Oder er erhebt eine Nichtigkeitsklage gegen das Patent, wenn er glaubt, dass es zu Unrecht erteilt wurde.
Er kann natürlich auch hoffen, dass der Patentinhaber nicht beweisen kann, dass die Erfindung benutzt wurde, weil dieser keinen Zugang zum Source-Code hat. In unserem Toast-Beispiel hätte er da aber keine Chance.
Gruß
Hans35