Hi Christoph,
"Der Ball ist rot!"
"Nein, der Ball ist rot!"
...
Wie gesagt: es sollte ein Posting werden, keine Promotion.
Sorry, vielleicht bin ich da wirklich zu penibel. Aber ich habe nun mal den Eindruck, dass eine etwas lässigen Art zu reden bewirkt, dass Leute, die wenig mit dem Thema zu tun haben, sich falsch Vorstellungen machen. Und das bei einem Thema, wo es jeden, der da Fehler macht, richtig Geld kosten kann.
Das ist nicht viel anders als beim Steuerrecht, bloß noch ein bisschen undurchsichtiger für den, der mit dem Thema noch nichts zu tun hatte.
Deshalb nochmal die Konsequenz: Es ist (nach wie vor) _nicht_ so, dass jemand, der einfach nur Software erstellt, sich um Patentrecht nicht scheren braucht.
Praktisch gibt es aber eine Reihe von Ausnahmen, die bei einem hohen Prozentsatz der tatsächlich erstellten Software greifen, z.B.
-
wenn die Software nur Geschäftsmethode oder betriebswirtschaftliche Probleme, betrifft. (Beispiel: Buchung von Hotelzimmern); falls da tatsächlich Patente (für Deutschland) bestehen, können sie voraussichtlich nichtig geklagt werden.
-
wenn für die Benutzung der Software besondere Geräte gebraucht werden, wo die Software läuft (Beispiel: Waschmaschinensteuerung); da wendet sich der Patentinhaber in der Regel an den Hersteller (Verkäufer/Importeur) des Geräts.
-
wenn das Programm reine Mathematik zum Inhalt hat (Beispiel: Test, wie schnell ein Iterationsverfahren tatsächlich konvergiert)
-
u.a.
Wenn man sich nicht ganz sicher ist, dass einer dieser Ausnahmefälle zutrifft, sollte man sich Rat bei einem Patentanwalt holen, _bevor_ man reinfällt.
Gruß
Hans35