Hans35: Was nun Sache ist ...

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Hi,

Im übrigen, nach § 10 Patentgesetz handelt es sich schon um eine Patentverletzung, wenn man mit einem "wesentlichen Element" zur unerlaubten Benutzung der Erfindung Geschäfte macht. Software kann durchaus so ein wesentliches Element sein

Nein, das kann sie nie sein. Denn das würde bedeuten, das sie (eine _bestimmte_ Software, also nicht Software allgemein) unersetzlich ist.

Warum? Die Software bewirkt (im Fall der Patentverletzung), wie auch immer sie programmiert ist, genau das, was die Erfindung ausmacht, bzw. einen wesentlichen Teil davon.

Sowas zu patentieren würde bedeuten, das man a) reine Mathematik patentiert und zudem noch b) eine bloße Idee.

Nochmal: Patentiert werden Erfindungen. Nach der Definition des BGH ist eine Erfindung eine Anweisung zum technischen Handeln, also keine Mathematik und keine Idee.

Ein Beispiel? Ich nehme mal wieder den Toaster, ja?
...
Jetzt gibt es zwei Methoden der Ansteuerung: fest verdrahtet oder dynamisch mit Microprozessor und Software.

Das Erste ist nun patentierbar, das zweite soll jedoch nicht patentierbar sein? Obwohl es haargenau das Gleiche ist? Da haben nun verschiedene Entscheidungsträger ein Einsehen gehabt und genau diesen Fall patentabel gemacht.

So ist es, wenn du das Wort "patentierbar" ersetzt durch "eine Form der Realisierung der Erfindung" ersetzt. Das war übrigens vor einigen Jahrzehnten beim Übergang von mechanischen Ausführungsformen (Beispiel: Drehzahlregler durch Fliehkraft) zur elektrischen Regelung dasselbe. Wenn für die Erfindung nur wesentlich war, dass die Drehzahl überhaupt geregelt wird, egal wie, dann war später eine elektrische Drehzahlregelung auch dann Teil einer Patentverletzung, wenn bei Anmeldung der Erfindung der Transistors noch gar nicht erfunden war.

Hier ist die Software ein wesentlicher Teil der Erfindung. Allerdings kann diese Software auch nur für diese Erfindung genutzt werden, d.h. wer die Software einsetzen möchte, muß das Gerät nachbauen, sonst funktioniert es nicht. Das heißt dann natürlich, das das Patent verletzt wurde. Diese Patentverletzung hat jedoch nichts mit der Software zu tun, sie würde auch auflaufen, wenn der Algorithmus fest verdrahtet worden wäre.

Wenn du den Fall so kompliziert konstruierst, dann müssen wir auch genauer hinschauen:
Ein Patent "verbraucht sich". Das ist patentchinesisch und bedeutet, wenn der Erfinder einmal Lizenzgebühr bekommen hat, darf er für dasselbe Produkt-Exemplar nicht nochmal hinlangen, auch wenn dieses sich dann im Bereich einer anderen Firma befindet. Er kann also vom Programmierer pauschal Lizenzgebühr verlangen, nicht wissend, wieviele Toaster verkauft werden, oder er wendet sich an den Hersteller des Toasters und verlangt Lizenzgebühr pro Stück. Er darf aber nicht zweimal.

Vermutlich läuft es in der Realität so ab, dass der Toaster-Hersteller mit dem Patentinhaber einen Lizenzvertrag macht, und danach beauftragt er den Programmierer und sagt dem, dass er die entsprechenden Rechte erworben hat, bevor dieser loslegt.

Der umgekehrte Fall ist wohl eher exotisch (aber für andere Produkte realistisch?): Der Programmierer erstellt erst die Software und sucht dann jemanden der den Toaster baut. Dann sollte er vorher die Rechte an der Erfindung erworben haben, sonst gibt's Probleme, denn der Patentinhaber muss ja nicht unbedingt Lizenz erteilen, und dann ist das Programm in den Sand gesetzt.

Das alles hat nichts mit Vernebelungstaktiken zu tun, das ist der Lauf der Entwicklung. Was früher mal mit Röhren betrieben wurde, wurde gestern mit Transistoren bestückt und ist heute in Software ausgeführt.

In der Tat.

Aber so ganz getroffen wurde das Schwarze natürlich auch hier nicht. Nur um mal ein Beispiel zu nennen: das Winmodem.

Dazu schreib ich morgen was, mein Bettzipfel zieht.

Gruß
Hans35

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spiegel: Europaparlament stimmt gegen Software-Patente

Peter Kaufmann
  • zur info
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    Severin Kacianka
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    Jippie! Und richtig wählen nicht vergessen!

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          LeKuchen
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            Daniel
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              zu PDP fällt mir ein ...

              LeKuchen
              • menschelei
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        Jörg Peschke
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    Heise weiß es auch schon

    Christoph Schnauß
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    Was nun Sache ist ...

    Hans35
    • recht
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      wahsaga
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        Hans35
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