Bio: "Gefährlichen" Gegenstand bei eBay verkaufen?

Sup!

Ich habe eine Stehlampe, die ich bei eBay verkaufen will. Der Grund dafür ist, dass ich mich neulich daran verbrannt habe, weil die Lampe (gerade jetzt im Sommer) in der Nähe der darin verbauten Halogen-Leuchtmittel sehr sehr heiß wird.

Nun ist die Frage, ob ich die Lampe unter Hinweis auf die potentielle Gefährlichkeit bei eBay verkaufen kann, oder ob ich sie eigentlich wegschmeissen müsste, weil ich erkannt habe, dass sie gefährlich ist.
Da man einerseits von Lampen normalerweise erwartet, dass sie ungefährlich sind, andererseits gefährliche Dinge wie Bügeleisen auch verkauft werden dürfen, bin ich mir nicht sicher, inwiefern ein Hinweis auf die besondere Beschaffenheit der Lampe mögliche Schadenersatzansprüche ausschließt... irgendwelche Ideen?

Gruesse,

Bio

--
Never give up, never surrender!!!
  1. Ich würde sagen, es ist das Teil des Wesens einer Lampe, daß sie heiß wird. Die Frage ist, in welchem Abstand Du Dich verbrannt hast.

  2. hallo Bio,

    Ich habe eine Stehlampe, die ich bei eBay verkaufen will. [...] irgendwelche Ideen?

    Laß deine Lampe doch von einem Gefahrengut-Gutachter prüfen. Und um sicher zu gehen, kannst du mit ihr noch den Charaktertest, wie es ihn für Kampfhunde gibt, machen. Dann hast du zwei zuverlässige Zertifikate, und falls es klappt, bin ich der festen Überzeugung, daß eine Stehlampe mit Kampfhundprüfung bei eBay einen guten Preis erzielen wird.

    Grüße aus Berlin

    Christoph S.

  3. hi,

    Ich habe eine Stehlampe, die ich bei eBay verkaufen will. Der Grund dafür ist, dass ich mich neulich daran verbrannt habe, weil die Lampe (gerade jetzt im Sommer) in der Nähe der darin verbauten Halogen-Leuchtmittel sehr sehr heiß wird.

    und nur aus diesem grund willst du sie verkaufen?

    sind dann bei dir in nächster zeit noch weitere schnäppchen zu erwarten, wenn du dir den finger in der autotür klemmst, oder den zeh an einer hausecke anstößt.
    (/me fügt Bio gerade in seine beobachtungsliste bei ebay ein.)

    Da man einerseits von Lampen normalerweise erwartet, dass sie ungefährlich sind,

    dass sie einem nicht nachts ein kissen auf's gesicht zu drücken versucht, darf man von einer lampe wohl annehmen.
    aber dass sie nicht mal heiß werden darf ...?

    gerade halogen-lampen neigen doch dazu, teilweise beträchtliche temperaturen zu entwickeln.

    andererseits gefährliche Dinge wie Bügeleisen auch verkauft werden dürfen, bin ich mir nicht sicher, inwiefern ein Hinweis auf die besondere Beschaffenheit der Lampe mögliche Schadenersatzansprüche ausschließt... irgendwelche Ideen?

    wenn du beim angebot schilderst, dass die lampe heiß wird, sehe ich da eigentlich kein problem.

    wer eine lampe ersteigert, von der es hieß, dass sie heiß würde, kann sich anschließend nicht beschweren, weil er eine lampe ersteigert hat, die heiß wird.

    gruß,
    wahsaga

    --
    /voodoo.css:
    #GeorgeWBush { position:absolute; bottom:-6ft; }
  4. Hi Bio,

    dass ich mich neulich daran verbrannt habe, weil die Lampe […] sehr sehr heiß wird.

    “This is the dangerous end.” (Crocodile Dundee)

    ;-)
    Gunnar

    --
    „Weisheit ist nicht das Ergebnis der Schulbildung, sondern des lebenslangen Versuchs, sie zu erwerben.“ (Albert Einstein)
  5. Hi,

    Ich habe eine Stehlampe, die ich bei eBay verkaufen will. Der Grund dafür ist, dass ich mich neulich daran verbrannt habe, weil die Lampe (gerade jetzt im Sommer) in der Nähe der darin verbauten Halogen-Leuchtmittel sehr sehr heiß wird.

    Das ist doch ganz normal.
    Glühlampen (ob herkömmlich oder mit Halogenfüllung) werden nunmal heiß, und daß die Umgebung die Wärme aufnimmt, ist auch normal.

    cu,
    Andreas

    --
    Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
    Schreinerei Waechter
    Fachfragen per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
    1. Hi,

      Das ist doch ganz normal.
      Glühlampen (ob herkömmlich oder mit Halogenfüllung) werden nunmal heiß, und daß die Umgebung die Wärme aufnimmt, ist auch normal.

      und wird von gesundem menschenverstand vorrausgesetzt, in deutschland
      solte man deshalb eher keine probleme wegen sowas kriegen, in amerika
      ist das anders, da wurde eine fastfood kette verklagt da:

      mann kam an schlater (drive in)
      mann bestellte einen kaffee
      mann nahm kaffee entgegen und stellte ihn sich zwischen die beine
      mann fuhr weiter
      mann musste starke bremsen und verbrühte sich mit dem kaffee ein körperteil
      da mann nicht wissen konnte das der kaffee heiß ist bekam er recht und somit schmerzensgeld.

      Soviel zum thema recht. ein Hinweis das auch diese Lampe wie alle andern
      heiß werden dürfte in Deutschland wohl ausreichen.

      1. Hallo Daniel,

        und wird von gesundem menschenverstand vorrausgesetzt, in deutschland
        solte man deshalb eher keine probleme wegen sowas kriegen, in amerika
        ist das anders, da wurde eine fastfood kette verklagt da:

        mann kam an schlater (drive in)
        mann bestellte einen kaffee
        mann nahm kaffee entgegen und stellte ihn sich zwischen die beine
        mann fuhr weiter
        mann musste starke bremsen und verbrühte sich mit dem kaffee ein körperteil
        da mann nicht wissen konnte das der kaffee heiß ist bekam er recht und somit schmerzensgeld.

        Kleine Korrektur - es war kein Mann, sondern es war eine Frau (Quelle).
        Auch der "Unfallvorgang" ist etwas anders abgelaufen als du ihn hier darstellst... ;-)

        Bei meiner Recherche bin ich aber auch auf folgende Seite gestoßen, echt witzig:
        Die Amerikaner und ihre Gesetze... *lol*

        Guten Morgen.

        Marc Reichelt || http://www.marcreichelt.de/

        --
        Linux is like a wigwam - no windows, no gates and an Apache inside!
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        http://emmanuel.dammerer.at/selfcode.html
        1. Hi,

          Kleine Korrektur - es war kein Mann, sondern es war eine Frau (Quelle).
          Auch der "Unfallvorgang" ist etwas anders abgelaufen als du ihn hier darstellst... ;-)

          OK, dann wars halt nicht ganz so, es geht ja ums prinzip

          kaffe zwischen beinen -> bremsen -> verbrüht -> fastfoodkette verklagt
          -> rechtbekommen da man ja nicht wissen kann das kaffee heiß ist

          Hoffe du kannst mir vergeben.

          MfG

          1. Hallo Daniel,

            Kleine Korrektur - es war kein Mann, sondern es war eine Frau (Quelle).
            Auch der "Unfallvorgang" ist etwas anders abgelaufen als du ihn hier darstellst... ;-)

            OK, dann wars halt nicht ganz so, es geht ja ums prinzip

            kaffe zwischen beinen -> bremsen -> verbrüht -> fastfoodkette verklagt
            -> rechtbekommen da man ja nicht wissen kann das kaffee heiß ist

            Naja, nicht ganz - Zitat:
            "Der Fall: Eine Milliarde Becher Kaffee schenkt der Hamburgerriese McDonald's jährlich aus. Das braune Getränk wird jeweils extrem heiss serviert. Der Kunde, verlangt das McDonald's-Manual, müsse einen Kaffee von mindestens 82 Grad Celsius erhalten. Das wusste Stella Liebeck nicht, als sie 1992 in Albuquerque, New Mexico, in einem Drive-in-McDonald's für 49 Cents einen Becher Kaffee kaufte. Als die 79-Jährige den Deckel abnahm, um Milch und Zucker zuzufügen, leerte sie sich den Kaffee über Schoss, Oberschenkel und Gesäss. Liebeck erlitt Verbrennungen dritten Grades und verklagte McDonald's, weil das Produkt schadhaft - zu heiss - sei."

            kaffe zwischen beinen -> deckel hochnehmen -> verbrüht -> fastfoodkette verklagt -> rechtbekommen da das produkt schadhaft ist

            Hoffe du kannst mir vergeben.

            Klar doch!
            Deine Darstellung der Sache war ja auch amüsant... ;-)
            Mir passiert so etwas eh nicht - schon mal ein Vorteil wenn man keinen Kaffee trinkt...

            Grüße

            Marc Reichelt || http://www.marcreichelt.de/

            --
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            1. Hi,

              Deine Darstellung der Sache war ja auch amüsant... ;-)

              tja, dabei war es nichtmal die wahrheit. allerdings zum thema
              "Amerikaner und ihre Gesetzte" habe ich ein buch entdeckt, schau bei
              gelegenheit nach von wem es ist und wie es heißt und poste hier dann die
              ISBN. darin sind allerhand lustige gesetzte. Unter anderem auch ein paar
              hinweise. Wie z.B. das man ab 18 Bundeskanzler werden kann und wenn man
              schei*e baut nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden kann.

              Das bisher amüsanteste was ich darin bis jetzt gelesen habe war die
              "Stilles Örtchen Verordnung" bin mir nicht sicher ob die in Hessen oder
              Sachsen gilt/galt. allerdings wird darin streng reglementiert wie man
              auf das klo zu gehen hat wenn man was macht. Sehr sehr amüsant.

              MfG

              1. Tach auch,

                allerdings zum thema
                "Amerikaner und ihre Gesetzte" habe ich ein buch entdeckt, [...]. darin sind allerhand lustige gesetzte. Unter anderem auch ein paar
                hinweise. Wie z.B. das man ab 18 Bundeskanzler werden kann und wenn man
                schei*e baut nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden kann.

                Hm, ich wusste noch gar nicht dass die USA einen Bundeskanzler haben. Und dass die dort das Jugendstrafrecht anwenden.

                [...]  bin mir nicht sicher ob die in Hessen oder
                Sachsen gilt/galt.

                Ach so, Du redest gar nicht von den "Amerikanern", sondern den Deutschen. Warum sagst Du das nicht gleich?

                --
                Gruss,
                Armin
            2. Hallo.

              "Der Fall: [...] Liebeck erlitt Verbrennungen dritten Grades und verklagte McDonald's, weil das Produkt schadhaft - zu heiss - sei."

              Wer weiß, was "Verbrennungen dritten Grades" sind, kann diesen Text nicht ernst nehmen.
              MfG, at

              1. Hallo at,

                "Der Fall: [...] Liebeck erlitt Verbrennungen dritten Grades und verklagte McDonald's, weil das Produkt schadhaft - zu heiss - sei."

                Wer weiß, was "Verbrennungen dritten Grades" sind, kann diesen Text nicht ernst nehmen.

                Wikipedia: Verbrennung (Erste Hilfe)

                Nun ja, hinter dem Prozess steckt schon ein gewisser Sinn. McDonalds hat in seinen Richtlinien eine bestimmte (zu hohe) Mindesttemperatur stehen (82°C), und eine Flüssigkeit von solcher Temperatur führt innerhalb von nur 3 Sekunden zu starken Verbrennungen.
                Zum Vergleich: Eine Flüssigkeit von rund 10°C weniger führt erst nach 20 Sekunden zu solchen Verbrennungen.

                Insofern hat McDonalds eine Mitschuld daran, da sie den Kaffee viel zu heiß ausliefern - obwohl es auch bei geringerer Temperatur ginge.

                Grüße

                Marc Reichelt || http://www.marcreichelt.de/

                --
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                1. Hallo.

                  Nun ja, hinter dem Prozess steckt schon ein gewisser Sinn.

                  Natürlich, das wollte ich auch nicht in Zweifel ziehen.

                  McDonalds hat in seinen Richtlinien eine bestimmte (zu hohe) Mindesttemperatur stehen (82°C), und eine Flüssigkeit von solcher Temperatur führt innerhalb von nur 3 Sekunden zu starken Verbrennungen.
                  Zum Vergleich: Eine Flüssigkeit von rund 10°C weniger führt erst nach 20 Sekunden zu solchen Verbrennungen.

                  Aber eben sicher nicht zu Verbrennungen dritten Grades. Nur darum ging es mir. Dass Verbrennungen -- auch wie hier als Verbrühungen -- alles andere als angenehm sind und auch gefährlich sein können, ist mir völlig klar.
                  MfG, at

            3. Tag!

              Mir passiert so etwas eh nicht

              Wieso? Hast du keine Beine? ;-)

              Joe King

              1. Hallo.

                Mir passiert so etwas eh nicht

                Wieso? Hast du keine Beine? ;-)

                Doch, aber auch einen Kopf.
                MfG, at

                1. Hallo at,

                  Mir passiert so etwas eh nicht

                  Wieso? Hast du keine Beine? ;-)

                  Doch, aber auch einen Kopf.

                  Genau. Und _keinen_ Kaffee.

                  @at: Kommst du eigentlich mit zum Selftreffen dieses Jahr in Bochum?

                  Grüße

                  Marc *SCNR* Reichelt || http://www.marcreichelt.de/

                  --
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                  1. Hallo.

                    @at: Kommst du eigentlich mit zum Selftreffen dieses Jahr in Bochum?

                    Was hat deine Recherche denn ergeben?

                    *SCNR*

                    Dito.
                    MfG, at

                    1. Hallo at,

                      @at: Kommst du eigentlich mit zum Selftreffen dieses Jahr in Bochum?

                      Was hat deine Recherche denn ergeben?

                      Heißt <zitat>Aber bisher sieht es ganz gut aus</zitat> bei dir nun, dass du kommst, oder hast du doch keine Zeit?
                      Eine genaue Antwort kann ich dort nämlich nicht finden.

                      Grüße

                      Marc Reichelt || http://www.marcreichelt.de/

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                      1. Hallo.

                        Heißt <zitat>Aber bisher sieht es ganz gut aus</zitat> bei dir nun, dass du kommst, oder hast du doch keine Zeit?
                        Eine genaue Antwort kann ich dort nämlich nicht finden.

                        Dann schließe dich doch einfach unauffällig der vorhandenen Interpretation an. -- Nein, ich weiß noch immer nicht, ob ich in der Nähe sein und/oder genug Zeit haben werde. Dann käme ich natürlich gern, zumal ich ja bisher nur sehr wenige hier persönlich kennengelernt habe. Aber Anfahrt und Aufenthaltsdauer sollten schon in einem akzeptablen Verhältnis stehen.
                        MfG, at

      2. Moin!

        und wird von gesundem menschenverstand vorrausgesetzt, in deutschland
        solte man deshalb eher keine probleme wegen sowas kriegen, in amerika
        ist das anders, da wurde eine fastfood kette verklagt da:

        mann kam an schlater (drive in)
        mann bestellte einen kaffee
        mann nahm kaffee entgegen und stellte ihn sich zwischen die beine
        mann fuhr weiter
        mann musste starke bremsen und verbrühte sich mit dem kaffee ein körperteil
        da mann nicht wissen konnte das der kaffee heiß ist bekam er recht und somit schmerzensgeld.

        Weil es so häufig zitiert wird, dann bitte auch vollständig:
        1. Es war eine 81-jährige Frau.
        2. Der Kaffee war so heiß, dass er Verbrennungen dritten Grades hervorrief, welche die Frau für 7 Tage ins Krankenhaus brachten. Es wird von einer Kaffee-Temperatur von 85 bis 90 Grad Celsius gesprochen. Bei dieser Temperatur entstehen Verbrennungen dritten Grades innerhalb von drei Sekunden. Ein Kaffee mit nur 70 Grad Celsius hätte dafür zwanzig Sekunden benötigt - also wesentlich mehr Zeit gegeben, Gegenmaßnahmen zu ergreifen. 70 Grad ist nach Messungen in anderen Kaffeeausschankeinrichtungen die sonst maximal erreichte Temperatur gewesen.
        3. Die Frau hat eine Mitschuld von 20% für das Verschütten aufgebrummt gekriegt.
        4. McDonalds hat es, trotz mehrfachem Angebots, den Fall gütlich beizulegen, offensichtlich geglaubt, dass es zu keiner Verurteilung kommen könnte. Und das, obwohl es wohl über 700 ähnliche Berichte über leichte bis schwere Verbrennungen durch den heißen Kaffee gab, und dass durch McDonalds eine halbe Million US-Dollar in gütlichen Vergleichen gezahlt wurde. Und das alles nur, weil McDonalds es ursprünglich ablehnte, der Frau ihre Arztrechnung in Höhe von 800$ zu zahlen.

        So wurden letztendlich 480.000$ draus.

        • Sven Rautenberg
        1. Hallo.

          Es wird von einer Kaffee-Temperatur von 85 bis 90 Grad Celsius gesprochen. Bei dieser Temperatur entstehen Verbrennungen dritten Grades innerhalb von drei Sekunden.

          Das halte ich für ein Gerücht, denn Verbrennungen dritten Grades bezeichnen ja keine oberflächlichen Verletzungen mehr, sondern solche, die alle Hautschichten vollständig durchdringen und das darunter liegende Gewebe bis auf die Knochen unwiederbringlich schädigen.

          Ein Kaffee mit nur 70 Grad Celsius hätte dafür zwanzig Sekunden benötigt - also wesentlich mehr Zeit gegeben, Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

          Die optimale Trinktemperatur für Kaffee liegt bei 60 bis 70 Grad Celsius. Demnach sollte also ein Mund voll optimal temperierten Kaffees innerhalb von -- ich bin großzügig -- einer halben Minute Verbrennungen auffweisen, die nicht nur oberflächlich sind, sondern die die ohnehin empfindlichere Schleimhaut ebenso unwiederbringlich zerstören wie weite Teile des sie umgebenden Muskelgewebes, so dass sich etwa das Zahnfleisch vom Kiefer löst? Und die Wärmeableitung im Mund dürfte im Mund noch wesentlich schlechter sein als an außenliegenden Körperteilen, selbst wenn aufliegende feuchte Textilien das Gewebe weiter aufheizen.
          MfG, at

          1. Moin!

            Es wird von einer Kaffee-Temperatur von 85 bis 90 Grad Celsius gesprochen. Bei dieser Temperatur entstehen Verbrennungen dritten Grades innerhalb von drei Sekunden.

            Das halte ich für ein Gerücht, denn Verbrennungen dritten Grades bezeichnen ja keine oberflächlichen Verletzungen mehr, sondern solche, die alle Hautschichten vollständig durchdringen und das darunter liegende Gewebe bis auf die Knochen unwiederbringlich schädigen.

            "Bis auf die Knochen"? Wer hat denn den Unsinn erzählt?

            Verbrennungen dritten Grades umfassen zwar die vollständige (allerdings wieder langsam heilende) Zerstörung der Hautschichten Epidermis und Dermis, und oft auch des darunterliegenden Bindegewebes, aber bis auf die Knochen verbrennen muß dann doch nichts. Kennzeichnend für eine solche Verbrennung ist übrigend auch Schmerzfreiheit, da die Nervenenden ebenfalls zerstört werden.

            Übrigens sagt der Grad der Verbrennung nichts über deren flächenmäßige Ausbreitung auf dem Körper aus. Kleine Flächen mit Verbrennungen dritten Grades sind zwar nicht lebensbedrohlich (ab 10% verbrannter Hautfläche wird es kritisch), aber die Infektionsanfälligkeit besteht natürlich trotzdem.

            Ein Kaffee mit nur 70 Grad Celsius hätte dafür zwanzig Sekunden benötigt - also wesentlich mehr Zeit gegeben, Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

            Die optimale Trinktemperatur für Kaffee liegt bei 60 bis 70 Grad Celsius.

            Zwischen 60 Grad und 70 Grad ist auch schon wieder ein großer Unterschied. Ab 50 Grad Celsius können Hautverbrennungen auftreten, ab dieser Temperatur werden bei genügend langer Expositionszeit die Eiweiße in der Zelle "gekocht", die Zelle damit zerstört.

            Demnach sollte also ein Mund voll optimal temperierten Kaffees innerhalb von -- ich bin großzügig -- einer halben Minute Verbrennungen auffweisen, die nicht nur oberflächlich sind, sondern die die ohnehin empfindlichere Schleimhaut ebenso unwiederbringlich zerstören wie weite Teile des sie umgebenden Muskelgewebes, so dass sich etwa das Zahnfleisch vom Kiefer löst?

            Der Körper selbst besteht ja auch überwiegend aus Wasser, insofern sind die thermischen Kapazitäten von Kaffee und Haut annähernd gleich einzuschätzen. Trifft 60 Grad heißer Kaffee auf 35 Grad warmes Hautgewebe, wird die resultierende lokale Mischtemperatur einer schluckgroßen Menge Kaffee im Mund grob geschätzt beim arithmetischen Mittelwert liegen, also 47,5 Grad. Natürlich wird das allererste Auftreffen des Kaffees auf die alleroberste Zellschicht lokal Temperaturen von 60 Grad verursachen können, diese werden allerdings kaum lange Zeit meßbar sein. Und außerdem wird die "gemischte Wärme" durch den Blutkreislauf natürlich auch abtransportiert und im Körper verteilt.

            Kippt man sich aber unabsichtlich einen kompletten Becher extrem heißen Kaffees über den Schoß, ist die Situation grundsätzlich eine andere. Der wichtigste Unterschied: Die Haut und das Muskelgewebe sind natürlich nicht flüssig, eine rasche Abkühlung des fast kochenden Kaffees durch Mischen in einem wesentlich größeren Volumen von "körperwarmem Wasser", so wie man sonst Kaffee und Milch mischen würde (allerdings im umgekehrten Volumenverhältnis: Wenig Kaffee, viel Milch) ist also prinzipbedingt nicht möglich. Die Oberflächentemperatur der Haut wird daher zwangsläufig stark ansteigen, es kommt unweigerlich zu Verbrennungen. Ob es zwingend zu Verbrennungen dritten Grades kommen muß, kann ich als medizinischer Laie nicht beantworten. Die genannten Zeiten sind in Berichten über diesen Kaffee-Prozess genannt worden, und es dürfte wohl auch unstrittig sein, dass Verbrennungen dritten Grades bei der Klägerin aufgetreten sind.

            Und die Wärmeableitung im Mund dürfte im Mund noch wesentlich schlechter sein als an außenliegenden Körperteilen, selbst wenn aufliegende feuchte Textilien das Gewebe weiter aufheizen.

            Du hast dir also noch nie den Mund verbrannt an zu heißem Kaffee? Wie heiß ist der übrigens tatsächlich, wenn du ihn genießt? Hast du beispielsweise die Temperatur des Kaffees auf der Warmhalteplatte gemessen? Ich werd' um diese Zeit allerdings keinen Kaffee mehr kochen, um das mal nachzumessen.

            • Sven Rautenberg
            1. Hallo.

              "Bis auf die Knochen"? Wer hat denn den Unsinn erzählt?

              Mommsen, Hilka, Venzmer, Benner und wer immer an deren Büchern mitgewirkt hat.

              Verbrennungen dritten Grades umfassen zwar die vollständige (allerdings wieder langsam heilende) Zerstörung der Hautschichten Epidermis und Dermis, und oft auch des darunterliegenden Bindegewebes, aber bis auf die Knochen verbrennen muß dann doch nichts.

              • "werden Muskeln oder Knochen sichtbar" (Benner)
              • "Eine selbständige Regenaration ist nicht möglich." (Mommsen/Hilka)

              Übrigens sagt der Grad der Verbrennung nichts über deren flächenmäßige Ausbreitung auf dem Körper aus. Kleine Flächen mit Verbrennungen dritten Grades sind zwar nicht lebensbedrohlich (ab 10% verbrannter Hautfläche wird es kritisch), aber die Infektionsanfälligkeit besteht natürlich trotzdem.

              • Dies ist auch bereits bei Verbrennungen zweiten Grades der Fall, wenn sich die Blasen selbsttätig öffnen oder sie unsachgemäß behandelt werden.
              • "Die Überlebensaussichten sind vom Alter abhängig. 20jährige haben bei 50% V. der Hautoberfläche noch eine Überlebenschance von 50%. Bei älteren Menschen besteht die gleiche schlechte Überlebensrate schon bei 20%iger V." (Mommsen/Hilka)

              Ab 50 Grad Celsius können Hautverbrennungen auftreten, ab dieser Temperatur werden bei genügend langer Expositionszeit die Eiweiße in der Zelle "gekocht", die Zelle damit zerstört.

              Ja, bei 50 Grad Celsius baden sollte man nicht.

              Demnach sollte also ein Mund voll optimal temperierten Kaffees innerhalb von -- ich bin großzügig -- einer halben Minute Verbrennungen auffweisen, die nicht nur oberflächlich sind, sondern die die ohnehin empfindlichere Schleimhaut ebenso unwiederbringlich zerstören wie weite Teile des sie umgebenden Muskelgewebes, so dass sich etwa das Zahnfleisch vom Kiefer löst?

              Der Körper selbst besteht ja auch überwiegend aus Wasser, insofern sind die thermischen Kapazitäten von Kaffee und Haut annähernd gleich einzuschätzen.

              Circa 60 Prozent auf der einen Seite und 99-komma-irgendwas Prozent auf der anderen halte ich schon für einen erheblichen Unterschied. Hinzu kommt, dass Flüssigkeiten bekanntlich dazu neigen, einen Film zu bilden, der ebensoviel Wärme nach unten, also an die Haut, abgibt wie nach oben, also an die im Allgemeinen wesentlich kühlere Luft.

              Ob es zwingend zu Verbrennungen dritten Grades kommen muß, kann ich als medizinischer Laie nicht beantworten.

              Um genau die ging es mir aber. Aber vielen Dank für deine Ausführungen.

              Die genannten Zeiten sind in Berichten über diesen Kaffee-Prozess genannt worden, und es dürfte wohl auch unstrittig sein, dass Verbrennungen dritten Grades bei der Klägerin aufgetreten sind.

              Doch, genau das bestreite ich.

              Du hast dir also noch nie den Mund verbrannt an zu heißem Kaffee?

              Doch, natürlich.

              Wie heiß ist der übrigens tatsächlich, wenn du ihn genießt?

              Ich mag Heißgetränke ohnehin nicht so heiß. Meine Schwester ist da übrigens deutlich anders justiert, aber die spült und duscht auch bei Temperaturen, bei denen bei mir schon alles taub würde. Ich kenne wirklich niemanden, der so hitzeunempfindlich ist wie sie. -- Vielleicht sollte ich sie mal zu McDo... äh, nein, lieber nicht.

              Hast du beispielsweise die Temperatur des Kaffees auf der Warmhalteplatte gemessen?

              Ausschlaggebend wäre ja vermutlich ohnehin die Teperatur unmittelbar während des Übergangs von der Tasse in den Mund. Und für diese Messung habe ich keine geeignete Trink/Mess-Apparatur -- oder eben eine zu große Nase.

              Ich werd' um diese Zeit allerdings keinen Kaffee mehr kochen, um das mal nachzumessen.

              Na, vielleicht schaffst du es ja morgen früh.
              MfG, at

  6. Hallo Bio,

    Ich habe eine Stehlampe, die ich bei eBay verkaufen will. Der Grund dafür ist, dass ich mich neulich daran verbrannt habe,

    manchmal frage ich mich, ob man dir auch nur ein Wort glauben sollte? ;-)

    Mit freundlichen Grüßen,
    André

  7. Ich würde nicht schreiben, dass die Lampe heiss wird. Ist Dir gar nicht aufgefallen. Dann kann man Dich auch nicht verklagen und Du erzielst außerdem mehr. Oder hatte der Hersteller angegeben, dass die Lampe heiss wird? .....

    Sup!

    Ich habe eine Stehlampe, die ich bei eBay verkaufen will. Der Grund dafür ist, dass ich mich neulich daran verbrannt habe, weil die Lampe (gerade jetzt im Sommer) in der Nähe der darin verbauten Halogen-Leuchtmittel sehr sehr heiß wird.

    Nun ist die Frage, ob ich die Lampe unter Hinweis auf die potentielle Gefährlichkeit bei eBay verkaufen kann, oder ob ich sie eigentlich wegschmeissen müsste, weil ich erkannt habe, dass sie gefährlich ist.
    Da man einerseits von Lampen normalerweise erwartet, dass sie ungefährlich sind, andererseits gefährliche Dinge wie Bügeleisen auch verkauft werden dürfen, bin ich mir nicht sicher, inwiefern ein Hinweis auf die besondere Beschaffenheit der Lampe mögliche Schadenersatzansprüche ausschließt... irgendwelche Ideen?

    Gruesse,

    Bio

    1. Sup!

      Ich würde nicht schreiben, dass die Lampe heiss wird. Ist Dir gar nicht aufgefallen. Dann kann man Dich auch nicht verklagen und Du erzielst außerdem mehr. Oder hatte der Hersteller angegeben, dass die Lampe heiss wird? .....

      Ehm... ich weiss nicht, was der Hersteller angegeben hat, denn ich habe die Lampe geschenkt bekommen; dennoch bin ich mir absolut sicher, dass die Lampe im Prinzip mit allen Sicherheitsstandards konform ist.

      Die Lampe zu verkaufen, ohne auf die mögliche Gefahr hinzuweisen, bzw. die erkannte Gefahr wissentlich zu verschweigen, ist leider (ich finde: glücklicherweise) nicht mein Stil, auch wenn mir dadurch Gewinn entgehen sollte.

      Gruesse,

      Bio

      --
      Never give up, never surrender!!!
      1. Hi Bio,

        ich habe die Lampe geschenkt bekommen;

        Hat dich der Schenker auf die Gefährlichkeit aufmerksam gemacht? (Wenn nein, verklag ihn!)

        Die Lampe zu verkaufen,

        Was Geschenktes wieder verkaufen? Alsosowas. Dir liegt nichts an dem Schenker? (Wenn ja, verklag ihn!)

        ;-)
        Gunnar

        --
        „Weisheit ist nicht das Ergebnis der Schulbildung, sondern des lebenslangen Versuchs, sie zu erwerben.“ (Albert Einstein)
        1. Sup!

          Hat dich der Schenker auf die Gefährlichkeit aufmerksam gemacht? (Wenn nein, verklag ihn!)

          Was Geschenktes wieder verkaufen? Alsosowas. Dir liegt nichts an dem Schenker? (Wenn ja, verklag ihn!)

          Ich wollte meine Eltern einfach nicht verklagen - und die haben mir die Lampe nur geschenkt, weil sie ihrer Meinung nach zu wenig Licht gibt.

          Gruesse,

          Bio

          --
          Never give up, never surrender!!!
          1. Hi Bio,

            Ich wollte meine Eltern einfach nicht verklagen -

            Erwerbsregel #6: Erlaube niemals deiner Familie, einer guten Gelegenheit im Wege zu stehen.

            weil sie ihrer Meinung nach zu wenig Licht gibt.

            Kein Wunder, wenn sie fast die ganze Energie in Wärme umsetzt. – Äh, du bist sicher, dass es keine Heizung ist, die auch etwas Licht abstrahlt?

            ;-)
            Gunnar

            --
            „Weisheit ist nicht das Ergebnis der Schulbildung, sondern des lebenslangen Versuchs, sie zu erwerben.“ (Albert Einstein)
            1. Hallo Gunnar,

              Äh, du bist sicher, dass es keine Heizung ist, die auch etwas Licht abstrahlt?

              Das charakterisiert eine handelsübliche Glühlampe doch perfekt!
              Die drei Prozent der Energie, die als Licht abgegeben werden, darf man getrost vernachlässigen.

              *scnr*

              Martin

              1. Hallo.

                Das charakterisiert eine handelsübliche Glühlampe doch perfekt!
                Die drei Prozent der Energie, die als Licht abgegeben werden, darf man getrost vernachlässigen.

                Ja, leider.
                MfG, at

                1. Hallo at,

                  Das charakterisiert eine handelsübliche Glühlampe doch perfekt!
                  Die drei Prozent der Energie, die als Licht abgegeben werden, darf man getrost vernachlässigen.

                  Ja, leider.

                  Vielen Dank für den Link - die Seite ist ziemlich gut!
                  *Lesezeichen hinzufüg*

                  Grüße

                  Marc Reichelt || http://www.marcreichelt.de/

                  --
                  Linux is like a wigwam - no windows, no gates and an Apache inside!
                  Selfcode: ie:{ fl:| br:> va:} ls:< fo:} rl:( n4:( ss:) de:> js:| ch:? sh:| mo:) zu:)
                  http://emmanuel.dammerer.at/selfcode.html
  8. Nun ist die Frage, ob ich die Lampe unter Hinweis auf die potentielle Gefährlichkeit bei eBay verkaufen kann, oder ob ich sie eigentlich wegschmeissen müsste, weil ich erkannt habe, dass sie gefährlich ist.

    Du musst nur auf das neue EU-Recht hinweißen, dann ist alles in Butter!!!!!!1 Am besten machst du den Hinweiß doppelt so gross als den Lampen Text. Und rot und italicks.

    Grüngrüß.

  9. Sup!

    Ich habe eine Stehlampe, die ich bei eBay verkaufen will. Der Grund dafür ist, dass ich mich neulich daran verbrannt habe, weil die Lampe (gerade jetzt im Sommer) in der Nähe der darin verbauten Halogen-Leuchtmittel sehr sehr heiß wird.

    Haben das Lampen nicht eigentlich so an sich, dass sie heiß werden? Wenn du ein Messer verkaufst, schreibst du ja auch nicht dazu: Vorsicht scharf! Man könnte sich damit ernsthaft verletzen!

    mfg
      Horst

    1. Tach,

      Haben das Lampen nicht eigentlich so an sich, dass sie heiß werden? Wenn du ein Messer verkaufst, schreibst du ja auch nicht dazu: Vorsicht scharf! Man könnte sich damit ernsthaft verletzen!

      ob du es glaubst oder nicht, ich habe mir Anfang des Jahres mein erstes eigenes Küchenmesser gekauft, auf dem natürlich der Hinweis stand: "Vorsicht scharf", wie auf quasi allen anderen Messer, die ich sah.

      mfg
      Woodfighter

  10. Hi Bio,

    Nun ist die Frage, ob ich die Lampe unter Hinweis auf die potentielle Gefährlichkeit bei eBay verkaufen kann, oder ob ich sie eigentlich wegschmeissen müsste, weil ich erkannt habe, dass sie gefährlich ist.

    So etwas Ähnliches ist einem Bekanntem von mir passiert. Er hat einen Rechner bei Ebayy verkauft, ohne auf die damit verbundenen Gefahren hinzuweisen und sitzt jetzt lebenslänglich im Klingelpütz...

    Zur Urteilsbegründung: Ein Jugendlicher hatte auf dem Rechner mehrere gewaltverherrlichende Spiele gespielt, und war dadurch derart aufgeputscht, dass er mehrere Nachbarn niedergeschossen hatte. Meinem Bekannten wurde daraufhin zunächst nur Mittäterschaft vorgeworfen, als aber die Sache mit Ebay herauskam, waren die niederen Beweggründe schnell festgestellt: Er hatte ja nur deshalb das Risiko bewusst in Kauf genommen, um sich zu bereichern.

    Der gleiche Tatbestand liegt nach meinem Dafürhalten auch bei Dir vor, denn auch Du verkaufst die gefährliche Lampe ja nicht, damit anderen ein Licht aufgehe, sondern aus niederen, finanziellen Beweggründen. Vom Verkauf ist deshalb dringend abzuraten. Als Vergleichsfall kannst Du Dir auch die Ausweisung eines Briefträgers in seine ferne Heimat ansehen, dem einwandfrei nachgewiesen wurde, dass er nicht wirklich wichtige Informationen an die Menschen weiterleiten wollte, sondern lediglich aus niederen Gründen bei der gelben Post tätig geworden war, nämlich um ein sogenanntes Gehalt einzustreichen.

    Da man einerseits von Lampen normalerweise erwartet, dass sie ungefährlich sind,

    Mit dieser billigen Ausrede wirst Du nicht durchkommen, der Täuschungswille ist ja allzu offensichtlich, denn Du selbst bist ja durch den Umgang mit der Lampe bereits unwiderbringlich gezeichnet. Vielleicht wäre die letzte Rettung für Dich, wenn Du die Stelle auf der Stirn mit einem Tribal oder einem Arschgeweih übertätowieren liessest. Dumm wäre dann natürlich, wenn der Staatsanwalt auch dies durchschaute, denn dann wärest Du nicht nur straffällig, sondern zusätzlich mit einem zudem selbstfinanzierten Kainsmal verunziert.

    Mir scheint der Verkauf von Lampen überhaupt in einem zweifelhaften Lichte zu stehen, ähnlich wie der ganze andere Ebaywahn, denn nicht nur gerät der eigentliche Sinn des Leuchtmittels zunehmend ins Hintertreffen gegenüber der arglistigen Verletzungsabsicht, sondern auch die gesamte menschliche Kommunikation wird durch die Monetarisierung des Privaten verbogen und verzerrt. Selbst junge Leute geraten zunehmend in politische Wirrnis, werden zu Nichtrauchern oder Wählern fadenscheiniger Parteien, nur weil diese das "Jeder ist ein Geschäftsmann!" durch die Welt predigen, obwohl es eigentlich heißen müsste: "Jeder ist ein Künstler!"

    Viele Grüße
    Mathias Bigge

    1. Sup!

      (...) , obwohl es eigentlich heißen müsste: "Jeder ist ein Künstler!"

      Was zu bezweifeln ist, denn nicht jeder kann so kunstvoll wortmächtigen Schmu produzieren wie Du ;-)

      Gruesse,

      Bio

      --
      Never give up, never surrender!!!
  11. Tach,

    Ich habe eine Stehlampe, die ich bei eBay verkaufen will. Der Grund dafür ist, dass ich mich neulich daran verbrannt habe, weil die Lampe (gerade jetzt im Sommer) in der Nähe der darin verbauten Halogen-Leuchtmittel sehr sehr heiß wird.

    "Und ich schlafe in der Dusche,
    weil die Dusche zu mir hält,
    sie ist der einzige Freund,
    den ich noch habe auf der Welt.
    Ja, ich schlafe in der Dusche,
    denn die Dusche ist normal,
    diese Rebellion der Haushaltsgegenstände,
    ist ziemlich brutal. " - Farin U. (Drittelgott)

    ist das einzige, was mir dazu einfiel.

    mfg
    Woodfighter