Mog: Internet abzockerei

Habe ein problem habe mich bei einer flirt seite angemeldet und alle schritte ausgeführt, bin aber als es zur kreditkarten eingabe kamm ausgeloggt und mich nicht mehr dort angemeldet.
Die firma www.eskapade21.com und die senden mir jetzt manungen per e-mail die die mittglieder beiträge fordern.
Soll ich das ignorieren oder rechtliche schritte einleiten oder hatt jemand ändliche erfahrungen gemacht?

Gruss Mog

  1. Sup!

    Hast Du die Anmeldung abgesendet?

    Im Zweifel immer sofort rechtliche Schritte einleiten.

    Gruesse,

    Bio

    --
    Never give up, never surrender!!!
    1. Hi,

      Im Zweifel immer sofort rechtliche Schritte einleiten.

      oder - noch besser - ignorieren! Denn unbegruendete Forderungen kann, darf und sollte man ganz kuehl ignorieren. Das ortsansaessige Amtsgericht wird das dann etwas spaeter (1-2 Jahre spater ;-) aehnlich sehen, sofern es ueberhaupt zu einem rechtlichen Vorgang kommt.

      Gruss,
      Ludger

      1. Sup!

        Wenn er natürlich die Anmeldung abgeschickt hat, ist fraglich, ob - bei fehlenden Daten über die Zahlung - damit schon ein Vertrag zustande gekommen ist oder nicht.
        Im Prinzip ist es ja Sache des Kunden, nach Vertragsabschluss die Zahlung irgendwie vorzunehmen. Man könnte also sagen - obwohl das meist anders ist - das auch das Abschicken der Anmeldung ohne Eingabe der Zahlungsdaten schon ein Vertragsabschluss war.

        Gruesse,

        Bio

        --
        Never give up, never surrender!!!
        1. Hi Bio,

          -- Never give up, never surrender!!!

          ich weiss jetzt natuerlich nicht, ob Du Dich thematisch auf den Zustand der heutzutage in der Tat ausserordentlich bedauernswertern SPD beziehst (koestlich, was der BK so beim BP ausgeschwatzt hat.). Sollte das aber nicht der Fall sein und sollte sich eine Botschaft hinter der sog. Signatur versteckt halten so rate ich folgendes an:

          Ist die eigene Position unhaltbar geworden, so gib ganz schnell auf! (Um den Laden nicht aufzuhalten und um Trennungsvorgaenge nicht in Depressionen ausarten zu lassen z.B..)

          Alles andere waere was fuer Loser und so ...

          Gruss,
          Ludger

          1. Sup!

            Ist die eigene Position unhaltbar geworden, so gib ganz schnell auf! (Um den Laden nicht aufzuhalten und um Trennungsvorgaenge nicht in Depressionen ausarten zu lassen z.B..)

            So mache ich das sowieso immer. Ich komme aber auch immer wieder zurück ;-)

            Ach ja...

            http://www.google.de/search?hl=de&q=Never+give+up%2C+never+surrender&btnG=Google-Suche&meta=

            Gruesse,

            Bio

            --
            By Grabthar's hammer, you shall be avenged!!!
  2. Moin!

    Habe ein problem habe mich bei einer flirt seite angemeldet und alle schritte ausgeführt, bin aber als es zur kreditkarten eingabe kamm ausgeloggt und mich nicht mehr dort angemeldet.

    Wenn das weniger als 2 Wochen her ist, solltest du der Firma einfach noch mal schriftlich (E-Mail) deinen Rücktritt vom Vertrag erklären - siehe die Fernabsatzparagraphen im BGB.

    Ansonsten wäre es für eine rechtliche Betrachtung sicherlich interessant, welche Erklärungen man dort nacheinander abgibt. Denkbar wäre beispielsweise, zuerst auf der Anmeldeseite Mitglied zu werden - damit wäre man dann vertraglich gebunden, die Beiträge zu zahlen. Wenn man in einem zweiten, davon unabhängigen Schritt dann eine Zahlungsmöglichkeit bekanntgibt, wäre das nicht unbedingt zu beanstanden.

    Das hat auch nicht unbedingt etwas mit "Abzockerei" zu tun. Nur weil jemand von einem Geld will für eine online ausgeführte Anmeldung, die man eigentlich dann doch gar nicht machen wollte, ist nicht sofort "abzocken".

    Die firma www.eskapade21.com und die senden mir jetzt manungen per e-mail die die mittglieder beiträge fordern.
    Soll ich das ignorieren oder rechtliche schritte einleiten oder hatt jemand ändliche erfahrungen gemacht?

    Schwierig, hier irgendeinen Rat zu geben. Wie dick ist dein Fell gegenüber Mails und ggf. auch Briefe? Wie sicher bist du, dass die keinen gerichtlichen Mahnbescheid schicken? Hälst du deine Argumente gegen das Zahlungsbegehren (nämlich die Nicht-Anmeldung und ihre näheren Umstände) für so stichhaltig, dass es auch einer Zivilklage gegen dich standhalten kann? Dann kannst du die Firma sicher ignorieren.

    Sofern dein Wunsch ist, rechtliche Schritte einzuleiten, sprich mit einem Anwalt.

    • Sven Rautenberg
    1. Wenn das weniger als 2 Wochen her ist, solltest du der Firma einfach noch mal schriftlich (E-Mail) deinen Rücktritt vom Vertrag erklären - siehe die Fernabsatzparagraphen im BGB.

      Auf der Website findest sich nirgends eine Belehrung über ein Widerrufsrecht - d.h. die zweiwöchige Frist des § 355 BGB fängt nicht mit dem Vertragsschluss an zu laufen, ich gehe mal davon aus, dass du auch sonst noch keine Belehrung über dein Widerrufsrecht erhalten hast  - und nach § 21 der AGB der Firma kann man auch jederzeit kündigen. Erkläre der Firma daher so bald wie möglich, auch wenn die Anmeldung schon länger als zwei Wochen her ist: "Ich trete hiermit vom Vertrag zurück, hilfsweise erkläre ich die sofortige Kündigung." Das Ganze schriftlich und am besten per Einschreiben, da du sonst vor Gericht nicht nachweisen kannst - im Streitfall läge die Beweislast bei dir -, die Erklärung abgegeben zu haben (sicherhaltshalber für den Fall, dass die deine Widerrufs-E-Mail einfach ignorieren und nicht beantworten und auch keine Lesebestätigung schicken).

    2. Sorry Sven,

      Hälst du deine Argumente gegen das Zahlungsbegehren (nämlich die Nicht-Anmeldung und ihre näheren Umstände) für so stichhaltig, dass es auch einer Zivilklage gegen dich standhalten kann?

      aber das kann ich mir gerade nicht verkneifen:

      http://forum.de.selfhtml.org/archiv/2005/5/t108034/#m671905

      ;-)

      Viele Grüße

      Jörg

  3. Grüß Gott,

    mal eine andere Frage: Wie will man verhindern, dass fremde Benutzerdaten eingegeben werden? Ich könnte ja genau so gut die persönlichen Daten von irgendjemandem aus dem Telefonbuch angeben. Dann kriegt der die Mahnung. Und dann? Ich denke, eine richtige Verifizierung ist wirklich nur über Kontodaten o.ä. möglich.

    Viele Grüße,
    Johan

    --
    Stell dir vor, es geht, und keiner kriegt's hin.
  4. Hallo,

    geh' zur Verbraucherzentrale. Da kostet eine Rechtsberatung 6,- Euro und dann weißt Du bescheid, ob Du da einen Vertrag am Hals hast oder einen Fake. Und die beraten für den einmal bezahlten Beitrag in diesem Fall auch immer weiter - wenn noch was kommt.

    Mir hat das sehr geholfen, als mich ein by-Call Zugangsprovider abzocken wollte. Auf anraten habe ich den einfach ignoriert, auch als mehrere Mahnschreiben mit horrenden Mahngebühren kamen (60,- Euro). Im letzten Brief haben sie mit Klage gedroht und seitdem ist Ruhe. Die versuchen es halt. Diese Einschüchterungsmethoden scheinen zu wirken. Gerade in dem Bereich, den Du da ansprichst setzen die wohl darauf, daß es einem peinlich ist darüber zu reden und man dann lieber zahlt, statt sich Hilfe zu holen.

    Hoffe das hilft. Ich bin immer froh, wenn ich beitragen kann, den Abzockern das Handwerk zu legen.

    Gruß, Andreas

    --
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  5. Hi,

    Soll ich das ignorieren oder rechtliche schritte einleiten oder hatt jemand ändliche erfahrungen gemacht?

    Wie wäre es mit einer Anzeige wg. versuchten Betrugs? Als einfacher, formloser Brief an die nächste Polizeidienststelle.

    Ist wohl am günstigsten und am hilfreichsten für die Zukunft ...

    Gruß, Cybaer

    --
    Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
    1. Wie wäre es mit einer Anzeige wg. versuchten Betrugs? Als einfacher, formloser Brief an die nächste Polizeidienststelle.

      Hallo, das wird nichts bringen, da auf der Anmeldeseite von www.eskapade21.com ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass mit dem Absenden der Anmeldung diese verbindlich ist. Ein Vertrag ist daher bereits mit dem Ausfüllen des Formulars und Klicken auf den Button "Anmeldung senden" zustandegekommen, so dass die rechtlich einen Anspruch auf die Mitgliedsgebühr haben, wenn von dem Widerrufsrecht kein Gebrauch gemacht wird. Deshalb liegt auch kein Betrug im strafrechtlichen Sinne vor, wenn die Rechnungen und Mahnung schreiben.
      Interessanter und erfolgversprechender wäre in diesem Falle, eine Abmahnung gegen eskapade21 in Gang zu bringen wegen unterlassener Informationspflichten (Hinweis auf ein Widerrufsrecht z.B.).

      Viele Grüße Carrie

      1. Hallo.

        Hallo, das wird nichts bringen, da auf der Anmeldeseite von www.eskapade21.com ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass mit dem Absenden der Anmeldung diese verbindlich ist.

        Und wenn ich auf meinen Seiten den Spruch anbringe, dass bereits mit dem Besuch der Seite ein Vertrag zustande kommt, darf ich meinen Besuchern also auch eine Rechnung schicken, die die dann bezahlen müssen, weil ich das ja schließlich so geschrieben habe?
        Wenn der Anbieter einen Formfehler macht -- wie etwa, nicht auf das Rücktrittsrecht hinzuweisen --, setzt er sich selbst ins Unrecht und muss mit den Konsequenzen seines Handelns leben. Im konkreten Fall ist das eben mindestens der Einnahmeverlust, gegebenenfalls auch mehr.
        MfG, at

        1. Und wenn ich auf meinen Seiten den Spruch anbringe, dass bereits mit dem Besuch der Seite ein Vertrag zustande kommt, darf ich meinen Besuchern also auch eine Rechnung schicken, die die dann bezahlen müssen, weil ich das ja schließlich so geschrieben habe?

          Nein, natürlich nicht, denn wenn deine Besucher den Spruch lesen können, sind sie ja bereits auf deiner Seite und du kannst nicht im Nachhinein etwas einseitig für kostenpflichtig erklären. Was anderes wäre, wenn du auf deiner Seite z.B. den Besuch eines nachfolgenden Teilbereichs der Seite oder den Klick auf einen Download-Link für kostenpflichtig erklärst: Dann darfst du deinen Besuchern für diesen weiteren Besuch der Seite oder den Klick auf den Link natürlich eine Rechnung schicken, denn mit diesem weiteren Besuch oder dem Klick auf den Link haben sie dein Vertragsangebot angenommen! Das wird ja auch auf etlichen Internetseiten mittlerweile so gehandhabt!

          Wenn der Anbieter einen Formfehler macht -- wie etwa, nicht auf das Rücktrittsrecht hinzuweisen --, setzt er sich selbst ins Unrecht und muss mit den Konsequenzen seines Handelns leben. Im konkreten Fall ist das eben mindestens der Einnahmeverlust, gegebenenfalls auch mehr.

          Rechtlich ist das leider nicht so vorgesehen, die Tatsache, dass er auf das Widerrufsrecht nicht hingewiesen hat, führt rechtlich nicht dazu, dass der Vertrag nichtig ist, sondern nur dazu, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt, der Vertrag als solches bleibt erstmal (bis zum Widerruf) gültig und der Anspruch auf die Vergütung bestehen. Ich fänds auch besser und eher im Sinne des Verbrauchers, wenn der Vertrag bei fehlender Widerrufsbelehrung erst gar nicht zustande kommen würde, aber "unsere" (?) Politiker waren in diesem Punkt leider anderer Meinung und haben sich für andere Gesetze entschieden.
          MfG Carrie

          1. Hallo.

            Das wird ja auch auf etlichen Internetseiten mittlerweile so gehandhabt!

            Was nichts daran ändert, dass es auch hier ein Widerrufsrecht gibt, auf das auch hingewiesen werden muss.

            Wenn der Anbieter einen Formfehler macht -- wie etwa, nicht auf das Rücktrittsrecht hinzuweisen --, setzt er sich selbst ins Unrecht und muss mit den Konsequenzen seines Handelns leben. Im konkreten Fall ist das eben mindestens der Einnahmeverlust, gegebenenfalls auch mehr.

            Rechtlich ist das leider nicht so vorgesehen, die Tatsache, dass er auf das Widerrufsrecht nicht hingewiesen hat, führt rechtlich nicht dazu, dass der Vertrag nichtig ist, sondern nur dazu, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt, der Vertrag als solches bleibt erstmal (bis zum Widerruf) gültig und der Anspruch auf die Vergütung bestehen.

            Und wenn du den zweifellos zustande gekommenen Vertrag widersprichst, befindest du dich damit noch immer innerhalb der Frist. Wo soll also das Problem liegen.

            Ich fänds auch besser und eher im Sinne des Verbrauchers, wenn der Vertrag bei fehlender Widerrufsbelehrung erst gar nicht zustande kommen würde, aber "unsere" (?) Politiker waren in diesem Punkt leider anderer Meinung und haben sich für andere Gesetze entschieden.

            Nein, faktisch tritt ja genau das ein, denn die Widerrufsfrist ist in diesem Fall ja sehr zu deinen Gunsten unbestimmt verlängert. Der einzige Aufwand besteht darin, von ihr Gebrauch zu machen, was ich für durchaus vertretbar halte.
            MfG, at

            1. Es gibt viele Leute, die von einem Widerrufsrecht noch nie was gehört haben! Denen nutzt die längere Frist gar nichts, wenn die auf eine Rechnung einfach in Unkenntnis der Rechtslage zahlen.
              Und genau darauf setzen diese Internetanbieter! Dass der Vertrag ohne Widerrufsbelehrung nicht zustande kommt, wäre die richtige "Strafe" für die Betreiber, denn wenn die dann trotzdem mit Kenntnis, dass ein Vertrag und damit ein Zahlungsanspruch nicht besteht, Rechnungen schreiben würden, wärs Betrug...Und die Verbraucher könnten auch im Nachhinein - also auch wenn sie die Leistung schon in Anspruch genommen haben (die sie vielleicht gar nicht mehr haben wollten) und bezahlt haben - u. U. das Geld zurück verlangen.
              Der erhöhte Aufwand für den Verbraucher besteht nicht nur darin, von der Widerrufsbelehrung Gebrauch zu machen sondern auch erstmal rechtlichen Rat einzuholen, was recht teuer werden kann, wenn man zum Anwalt geht. Auch die Verbraucherzentrale ist nicht kostenlos, wenn auch billiger. Und man muss da erstmal hinfahren...

              1. Hallo.

                Es gibt viele Leute, die von einem Widerrufsrecht noch nie was gehört haben! Denen nutzt die längere Frist gar nichts, wenn die auf eine Rechnung einfach in Unkenntnis der Rechtslage zahlen.

                Im Zweifelsfall ist das ja auch richtig so, denn sie haben einen Vertrag geschlossen und bisher offenbar gar nicht erst versucht, dem zu widersprechen.

                Der erhöhte Aufwand für den Verbraucher besteht nicht nur darin, von der Widerrufsbelehrung Gebrauch zu machen sondern auch erstmal rechtlichen Rat einzuholen, was recht teuer werden kann, wenn man zum Anwalt geht. Auch die Verbraucherzentrale ist nicht kostenlos, wenn auch billiger. Und man muss da erstmal hinfahren...

                Wer einen Vertrag schließt, sollte vorher wissen, was er tut. Online-Geschäfte sind überdies ja keine Haustürgeschäfte, bei denen man unter Druck gesetzt würde. Dass im konkreten Fall vielleicht ein gewisses triebgesteuertes Verhalten unterstellt werden kann, ist ein anderes Thema.
                MfG, at

                1. Hallo.

                  Es gibt viele Leute, die von einem Widerrufsrecht noch nie was gehört haben! Denen nutzt die längere Frist gar nichts, wenn die auf eine Rechnung einfach in Unkenntnis der Rechtslage zahlen.

                  Im Zweifelsfall ist das ja auch richtig so, denn sie haben einen Vertrag geschlossen und bisher offenbar gar nicht erst versucht, dem zu widersprechen.

                  Der erhöhte Aufwand für den Verbraucher besteht nicht nur darin, von der Widerrufsbelehrung Gebrauch zu machen sondern auch erstmal rechtlichen Rat einzuholen, was recht teuer werden kann, wenn man zum Anwalt geht. Auch die Verbraucherzentrale ist nicht kostenlos, wenn auch billiger. Und man muss da erstmal hinfahren...

                  Wer einen Vertrag schließt, sollte vorher wissen, was er tut. Online-Geschäfte sind überdies ja keine Haustürgeschäfte, bei denen man unter Druck gesetzt würde. Dass im konkreten Fall vielleicht ein gewisses triebgesteuertes Verhalten unterstellt werden kann, ist ein anderes Thema.
                  MfG, at

                  Hier mal ein Zitat von dir:
                  "Wenn der Anbieter einen Formfehler macht -- wie etwa, nicht auf das Rücktrittsrecht hinzuweisen --, setzt er sich selbst ins Unrecht und muss mit den Konsequenzen seines Handelns leben. Im konkreten Fall ist das eben mindestens der Einnahmeverlust, gegebenenfalls auch mehr."

                  Du widersprichst deinen eigenen Argumenten. Nicht ganz logisch.

                  MfG carrie

                  1. Hallo.

                    Du widersprichst deinen eigenen Argumenten.

                    Nein, ich betrachte den Sachverhalt differenziert.

                    Nicht ganz logisch.

                    Es tut mir aufrichtig leid, wenn du mir nicht folgen konntest. Ich gelobe Besserung.
                    MfG, at

                    1. Hallo.

                      Du widersprichst deinen eigenen Argumenten.

                      Nein, ich betrachte den Sachverhalt differenziert.

                      Nicht ganz logisch.

                      Es tut mir aufrichtig leid, wenn du mir nicht folgen konntest. Ich gelobe Besserung.

                      Als Nichtjuristen sei dir Unlogik und mangelndes juristisches Verständnis verziehen...;-)

          2. hi,

            Was anderes wäre, wenn du auf deiner Seite z.B. den Besuch eines nachfolgenden Teilbereichs der Seite oder den Klick auf einen Download-Link für kostenpflichtig erklärst: Dann darfst du deinen Besuchern für diesen weiteren Besuch der Seite oder den Klick auf den Link natürlich eine Rechnung schicken, denn mit diesem weiteren Besuch oder dem Klick auf den Link haben sie dein Vertragsangebot angenommen!

            wenn dieser "nachfolgendes teilbereich oder download-link" nicht noch durch irgendeinen authentifizierungsmechanismus geschützt ist, halte ich das für hinfällig.

            schließlich könnte ich diesen auch durch verlinkung durch eine suchmaschine, direktverlinkung sonstwoher, oder auch durch schlichtes "raten" des URLs betreten/angefordert haben.

            eine wie immer geartete kontrolle, dass ich vorher auf der seite war, auf der du diesen "vertrag" aufgesetzt hast, gibt es nicht.
            gut, man könnte vielleicht die logs anführen - aber auch die beweisen nicht, dass ich den inhalt gelesen, geschweige denn mich mit ihm einverstanden erklärt hätte. und ohne das kann von einem zustande gekommenen vertrag nicht mal ansatzweise die rede sein.

            gruß,
            wahsaga

            --
            /voodoo.css:
            #GeorgeWBush { position:absolute; bottom:-6ft; }
      2. Hallo,

        Hallo, das wird nichts bringen, da auf der Anmeldeseite von www.eskapade21.com ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass mit dem Absenden der Anmeldung diese verbindlich ist.

        Pah! Ich schreibe Dir hiermit verbindlich, daß Dein Posting 60,- € kostet (zzgl. Verwaltungspauschale versteht sich) - zu zahlen an mich ,-)

        Dieser Laden sieht reichlich unseriös aus. Schon daß die gleich auf der ersten Seite mit Strafverfolgung drohen macht mich sehr skeptisch. Die werden kaum wg. einer ungültigen Anmeldung vom Richter die Personendaten des Surfers ausgehändigt bekommen. Alles Fake! Ich bleibe bei meinem Rat an Mog: Rechstberatung und ab dafür.

        Gruß, Andreas

        --
        SELFFORUM - hier werden Sie geholfen,
        auch in Fragen zu richtiges Deutsch