hi,
falsch: Die Zeitplanung war in dem Fall schon vor Projektstart vorgegeben, und in solchen Fällen kann man sagen:
"Schaffen wir nicht!" und der Kunde sucht sich eine andere Agentur, oder aber
"Das kriegen wir hin",
aber das tust du doch gar nicht?
du _belügst_ also deinen kunden wider besseres wissen?
erhalten den Auftrag und können im nachhinein sagen: "Zeit und Budget ließen es nicht anders zu. Man kann nicht alles schaffen. Mit einem Nachtragsbudget können wir die gewünschten Änderungen machen." :-)
also auf gut deutsch, "ihr trottel habt euch von uns verarschen lassen, jetzt schauen wir mal, ob wir euch noch ein bisschen mehr aus dem kreuz leiern können".
Ich bleibe dabei: bei zeitkritischen Aufträgen ist es besser zum richtigen zeitpunkt mit 95% da zu sein als zu spät mit 100%
ich würde sagen, als auftraggeber würde ich dich in so einem falle in regresspflicht nehmen - weil natürlich vorher in einem einem pflichtenheft genau festgeschrieben wurde, was du in welchem umfang bis wann zu liefern hast.
da du dies nicht einhalten konntest, bist du jetzt regresspflichtig - oder du gibst zu, ein betrüger zu sein, weil du dieses pflichtenheft akzeptiert hast, obwohl dir schon vorher klar war, dass du seine anforderungen nicht würdest einhalten können.
Und immerhin wisst ihr jetzt, wo ihr exklusive Badmöbel kaufen könnt :-)
wir haben jetzt viel mehr einblicke in das geschaftsgebaren von mda.ch gewonnen, würde ich sagen.
gruß,
wahsaga
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