ich würde sagen, als auftraggeber würde ich dich in so einem falle in regresspflicht nehmen - weil natürlich vorher in einem einem pflichtenheft genau festgeschrieben wurde, was du in welchem umfang bis wann zu liefern hast.
da du dies nicht einhalten konntest, bist du jetzt regresspflichtig - oder du gibst zu, ein betrüger zu sein, weil du dieses pflichtenheft akzeptiert hast, obwohl dir schon vorher klar war, dass du seine anforderungen nicht würdest einhalten können.
Hä?
Sorry, das sehe ich anders, der Kunde ist nach wie vor hoch zufrieden.
Und immerhin wisst ihr jetzt, wo ihr exklusive Badmöbel kaufen könnt :-)
wir haben jetzt viel mehr einblicke in das geschaftsgebaren von mda.ch gewonnen, würde ich sagen.
Willkommen in der kleinen Schweiz. Hier werden Verträge noch anders abgeschlossen. Das musste ich feststellen, als ich aus Deutschland hierher gekommen bin. ein normaler Arbeitsvertrag umfasst hier im Schnitt 1 Seite.
und jetzt kann man sich überlegen ob man sich lieber mit seinem Kunden beredet, falls es Unstimmigkeiten gibt, oder gleich den Anwalt mit vielen Papieren und Paragrafen kommen lässt.
Auf jeden Fall war unser Kunde von unserer Arbeit und vor allem Pünktlichkeit begeistert. und das ist mir wichtiger als wenn ein paar leute nicht von der Technik begeistert sind.
Gruss, Christopher
gruß,
wahsaga