Tom: Impressum für GmbH & Co. KG

Hello,

ich habe da einen Spezialfall zu erledigen, und möchte nichts vergessen:

Zwei (GmbH & Co. KG) teilen sich gemeinsam eine Webseite

Wie muss das Impressum aussehen?

Adresse der Gmbh & Co. KG
deren Rechtsvertrerin

muss jetzt auch die Adresse der Rechtsvertreterin genannt werden?
Es muss doch eine natürliche Person genannt werden.
Beszieht sich die vorgeschreibene Adressangabe nun auf die ladungsfähige Anschrift der GmbH & Co. KG, oder auf die der GmbH als Geschäftsführerin oder auf den GF der GmbH?

Sind im "Schadensfall" beide als OHG GMBH haftbar?
Es hat jede einen eigenen Geschäftsbereich innerhalb derselben Branchenklasse.

Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

Tom

--
Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau
  1. Moin!

    Zwei (GmbH & Co. KG) teilen sich gemeinsam eine Webseite

    Wie jetzt? Zwei "GmbH & Co. KG" teilen sich eine Webseite? Also zwei Firmen, die beide die Rechtsform "GmbH & Co. KG" gewählt haben? Dann ist entweder einer für den Inhalt im Impressum verantwortlich, wenn die Site durchmischt ist, oder sie ist schön getrennt und enthält dann zwei "Impressen".

    Oder gibts nur eine "GmbH & Co. KG"? Dann gibts logischerweise auch nur ein Impressum.

    • Sven Rautenberg
    1. Hello,

      Zwei (GmbH & Co. KG) teilen sich gemeinsam eine Webseite

      Wie jetzt? Zwei "GmbH & Co. KG" teilen sich eine Webseite? Also zwei Firmen, die beide die Rechtsform "GmbH & Co. KG" gewählt haben? Dann ist entweder einer für den Inhalt im Impressum verantwortlich, wenn die Site durchmischt ist, oder sie ist schön getrennt und enthält dann zwei "Impressen".

      Es gibt zwei x (GmbH & Co. KG)

      Bisher bezeichneten sich die Firmen im gemeinsamen Impressum als

      • Verantwortlicher Redakteur
      • Verantwortlicher Webmaster

      Und nun sind es keine KGs mehr, sondern jeweisl GmbH & Co KG

      Mir ist das alles zu wuselig und ich möchte es daher richtigstellen.

      Ursprünglich wurde das Durcheinander wohl von einer Werbeagentur erfunden.

      Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

      Tom

      --
      Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
      Nur selber lernen macht schlau
      1. Moin!

        Bisher bezeichneten sich die Firmen im gemeinsamen Impressum als

        • Verantwortlicher Redakteur
        • Verantwortlicher Webmaster

        Und nun sind es keine KGs mehr, sondern jeweisl GmbH & Co KG

        Die Rechtsform einer Firma ist irrelevant für die Impressumspflicht.

        Die Problematik rührt doch daher, dass da zwei "X" sind, die für nur eine Webseite verantwortlich sein sollen.

        http://aktuell.de.selfhtml.org/artikel/projekt/impressum/index.htm#a7 sagt, dass als Angabe "bei juristischen Personen (Gesellschaften, Vereinen etc.) die vollständige Firma sowie der Name des Vertretungsberechtigten (Vorstand, Geschäftsführer)" notwendig ist.

        Wenn also zwei Firmen die Verantwortung übernehmen (wobei die sich dann untereinander auseinandersetzen müssen, wer für Probleme den Kopf hinzuhalten hat, derjenige, der die Verantwortung einfordert, dürfte sich an einen beliebigen Verantwortlichen halten können), müssen da zwei Namen stehen.

        Mir ist das alles zu wuselig und ich möchte es daher richtigstellen.

        Einfach mal die zwei Firmen fragen, wer denn als Verantwortlicher für die Website im Impressum stehen will. :)

        • Sven Rautenberg
        1. Hello,

          Einfach mal die zwei Firmen fragen, wer denn als Verantwortlicher für die Website im Impressum stehen will. :)

          Aber die eigentliche Frage hast Du auch überlesen, oder?

          Gehe ich Recht in der Annahme, dass eine natürliche Person als Rechtsvertreter genannt werden muss?
          Wessen ladungsfähige Anschrift muss denn nun genannt werden, die der Firma, des Rechtsvertreters (GmbH in der GmbH & Co. KG) oder deren Rechtsvertreters (Geschäftsführer = Mensch).

          Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

          Tom

          --
          Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
          Nur selber lernen macht schlau
          1. hi,

            Aber die eigentliche Frage hast Du auch überlesen, oder?

            nö. aber du vielleicht die eigentliche antwort?

            http://aktuell.de.selfhtml.org/artikel/projekt/impressum/index.htm#a7 sagt, dass als Angabe "bei juristischen Personen (Gesellschaften, Vereinen etc.) die vollständige Firma sowie der Name des Vertretungsberechtigten (Vorstand, Geschäftsführer)" notwendig ist.

            Gehe ich Recht in der Annahme, dass eine natürliche Person als Rechtsvertreter genannt werden muss?

            ja.

            Wessen ladungsfähige Anschrift muss denn nun genannt werden, die der Firma, des Rechtsvertreters (GmbH in der GmbH & Co. KG) oder deren Rechtsvertreters (Geschäftsführer = Mensch).

            die der firma.
            vom rechtsvertreter musst du nur den namen nennen - sofern er denn unter der firmenadresse ebenfalls erreichbar ist.

            gruß,
            wahsaga

            --
            /voodoo.css:
            #GeorgeWBush { position:absolute; bottom:-6ft; }
            1. Hallo wahsaga,

              die der firma.

              vgl. § 17 HGB

              Mit freundlichen Grüßen

              André

          2. Hallo

            Wessen ladungsfähige Anschrift muss denn nun genannt werden, die der Firma, des Rechtsvertreters (GmbH in der GmbH & Co. KG) oder deren Rechtsvertreters (Geschäftsführer = Mensch).

            Eines Vertretungsberechtigten eben. Das muß nicht unbedingt ein Geschäftsführer oder Gesellschafter sein.

            Grüsse
            Frankie

          3. Moin!

            Hello,

            Einfach mal die zwei Firmen fragen, wer denn als Verantwortlicher für die Website im Impressum stehen will. :)

            Aber die eigentliche Frage hast Du auch überlesen, oder?

            Nein, die habe ich, weil soviel irrelevantes drinstand, einfach außen vor gelassen.

            Gehe ich Recht in der Annahme, dass eine natürliche Person als Rechtsvertreter genannt werden muss?

            Ja, gehst du. Irgendwer wird für die GmbH & Co. KG bei Rechtsgeschäften ja seine persönliche Unterschrift leisten. Wenn das nur eine einzige Person ist, hast du den einzutragenden Namen schon gefunden, ansonsten zumindest jemanden, der es sein könnte und den man fragen kann. :)

            Dass die GmbH & Co. KG ein rechtlich kompliziertes Konstrukt ist, ist dabei absolut nicht entscheidend. Was die inneren Verhältnisse angeht, sind die nach außen vollkommen uninteressant. Die Firma bzw. die Firmen betreiben die Website, diese werden entsprechend auch verklagt, wenn's dazu Anlaß gibt - und nicht irgendeine innere GmbH.

            Wessen ladungsfähige Anschrift muss denn nun genannt werden, die der Firma, des Rechtsvertreters (GmbH in der GmbH & Co. KG) oder deren Rechtsvertreters (Geschäftsführer = Mensch).

            Die GmbH & Co. KG ist eine eigenständige Firma und hat dementsprechend auch einen eigenständigen Firmensitz, unter dem sie u.a. mechanische Post empfängt. Diese Adresse ist anzugeben - es wird wohl angenommen, dass Post an den Geschäftsführer der Firma diesen dann erreicht.

            • Sven Rautenberg
      2. Tag Tom.

        Es gibt zwei x (GmbH & Co. KG)
        Bisher bezeichneten sich die Firmen im gemeinsamen Impressum als

        • Verantwortlicher Redakteur
        • Verantwortlicher Webmaster

        Und wer ist der Diensteanbieter? Oder anders gefragt: wer will mit dieser Seite Einnahmen erzielen? Im Zweifel mache es doch einfach so, wie du es oben schon angedeutet hast. M.E. hat es Kaufland Deutschland (zwar eine Stiftung & Co. KG, kommt aber auf das Gleiche raus) ganz gut gelöst, es gibt aber sicher noch weitere Beispiele. Und der Vertretungsberechtigte ist wegen § 6 Nr. 1 TDG zwingend zu nennen, das sind bei der GmbH & Co. KG die Geschäftsführer der GmbH, nicht jedoch die GmbH selber.

        Siechfred

        --
        «Ich liebe euch doch alle!»
        1. Hello,

          Und wer ist der Diensteanbieter? Oder anders gefragt: wer will mit dieser Seite Einnahmen erzielen? Im Zweifel mache es doch einfach so, wie du es oben schon angedeutet hast. M.E. hat es Kaufland Deutschland (zwar eine Stiftung & Co. KG, kommt aber auf das Gleiche raus) ganz gut gelöst, es gibt aber sicher noch weitere Beispiele. Und der Vertretungsberechtigte ist wegen § 6 Nr. 1 TDG zwingend zu nennen, das sind bei der GmbH & Co. KG die Geschäftsführer der GmbH, nicht jedoch die GmbH selber.

          Ich habe das jetzt so gelöst, dass die beiden (GmbH & Co. KG)s unter ihrem Aufgabenbereich als Überschrift genannt werden. Denn jede für sich ist ja nur für ihre Aufgaben (und deren Darstellung im Web) verantwortlich. Da man die Aufgabenbereiche mit einigermaßen logischem Menschenverstand leicht zuordnen kann, sollte es das eigentlich sein.

          Wenn ich das richtig verstehe, haben sie beide dieselbe GmbH als Geschäftsführerin, allerdings andere Gesellschafter. Es ist eben ein Familienclan.

          Angesichts der vielen bösen Menschen im Web nehm ich das keinesfalls auf die leichte Schulter.

          Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

          Tom

          --
          Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
          Nur selber lernen macht schlau
  2. Hallo Tom,

    ich würde § 37a HGB als erste Anlaufstelle nehmen.

    Gruß

    André

  3. Was gehört ins Impressum?

    TDG §6: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/__6.html

    1. Hello,

      Was gehört ins Impressum?

      TDG §6: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/__6.html

      Danke, aber da habe ich natürlich zuerst nachgeschaut.
      Dann habe ich mir aber als nächstes diverse Dokumentationen von Abmahnungen auf Google angeschaut, in denen GmbH & Co. KG verdonnert worden sind, weil sie ihre Geschäftsführerin nicht benannt hatten. Das irritiert dann natürlich schon.

      Sind da jetzt die Richter und die Anwälte nur doof gewsen, oder waren sie bestochen?

      Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

      Tom

      --
      Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
      Nur selber lernen macht schlau
      1. Tag Tom.

        Dann habe ich mir aber als nächstes diverse Dokumentationen von Abmahnungen auf Google angeschaut, in denen GmbH & Co. KG verdonnert worden sind, weil sie ihre Geschäftsführerin nicht benannt hatten.

        Nur so am Rande, Geschäftsführung ist nicht gleich Vertretung, das TDG spricht aber von der Pflicht zur Angabe eines Vertretungsberechtigten bei juristischen Personen.

        Siechfred

        --
        «Ich liebe euch doch alle!»
        1. Hallo

          Nur so am Rande, Geschäftsführung ist nicht gleich Vertretung, das TDG spricht aber von der Pflicht zur Angabe eines Vertretungsberechtigten bei juristischen Personen.

          ...und das ist der Geschäftsführer der GmbH!

          ...inklusive der Firmenadresse (keine Privatanschrift nötig!).

          mfG
          L00NIX

          1. Hallo

            Hier noch einmal der Fall GmbH & Co. KG:

            1.) Das ist eine Kommaditgesellschaft, also Geschäftsführer der KG. Das ist aber die GmbH!

            2.) Die GmbH hat einen Geschäftsführer, der muss also ins Impressum als vertretungsberechtigte natürliche Person, inklusive _Firmenanschrift_ (nicht Privatadresse)

            Gruß
              L00NIX

            1. Tag L00NIX.

              Das ist eine Kommaditgesellschaft, also Geschäftsführer der KG. Das ist aber die GmbH!

              Richtig, aber die geschäftsführende GmbH ist nicht Vertreter der GmbH & Co. KG, dies sind die Geschäftsführer der geschäftsführenden GmbH. Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass § 6 Nr. 1 TDG nicht Genüge getan ist, wenn man lediglich die GmbH nennt, nicht aber deren Geschäftsführer. Oder am Beispiel:

              nicht ausreichend:
              XYZ GmbH & Co. KG, Faselweg 1, 12345 Blubberdorf
              Geschäftsführender Gesellschfter: XYZ GmbH

              so wäre es richtig:
              XYZ GmbH & Co. KG, Faselweg 1, 12345 Blubberdorf
              Geschäftsführender Gesellschfter: XYZ GmbH, vertreten durch Frau X und Herrn Y.

              (wobei ich mir nicht sicher bin, ob die geschäftsführende GmbH überhaupt genannt werden muss)

              Ich hoffe, dass wir uns jetzt einig sind :)

              Siechfred

              --
              «Ich liebe euch doch alle!»
              1. Hi.

                Ich hoffe, dass wir uns jetzt einig sind :)

                Yep, so meinte ich das auch.

                Gruß
                  L00NIX

              2. Hello,

                Richtig, aber die geschäftsführende GmbH ist nicht Vertreter der GmbH & Co. KG, dies sind die Geschäftsführer der geschäftsführenden GmbH.

                So hatte ich das ja auch verstanden, wurde dann aber durch einen Kollegen darauf aufmerksam gemacht, dass einer seiner Kunden verknackt worden war (einstweilige Verfügung auf eine Abmahnung, auf die er nicht reagiert hat), weil er für die GmbH & Co. KG die Geschäftsführerein nicht benannt habe...

                Der Geschäftsführer der Geschäftsführerin stand aber drin.

                Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

                Tom

                --
                Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
                Nur selber lernen macht schlau