Thomas J.S.: Impressumspflicht

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Hallo,

Dem Grundgedanken des Internets entsprechend halte ich ein Impressum nicht nur für kommerzielle sondern auch für Seiten mit journalistischem Inhalt für zwingend erforderlich. Jedes Printmedium muss ein Impressum enthalten, selbst wenn es nur einmal im Jahr erscheint, das muss auch für Onlinemedien gelten. Ich möchte nicht auf irgendeiner privaten Seite im WWW irgendwas schlechtes über mich oder meine Familie lesen müssen ohne dass ich weiß, wer dahintersteckt. Und gerade im Netz der Netze ist die Gefahr ungemein höher, dass Informationen schnell und möglichst weit verbreitet werden, während man ein Printmedium in aller Regel kaufen oder wenigstens aus dem Briefkasten fischen muss.

Das ist nicht das eigentlich Problem. Die Probleme liegen in der Formulierungen der Novelle:
"Für eine Website, die keinen über die Darstellung des persönlichen Lebensbereichs oder die Präsentation des Medieninhabers hinausgehenden Informationsgehalt aufweist, der geeignet ist, die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen"

Der 13 jährige Max bekommt ein Spiel und weil ein ein "uptodate" Bürschchen ist, veröffentlich er seine Erfahrugen auf seine 'Hompaidsch'. Da schreibt er, dass das Spiel voll mieß ist, weil ... .
Tja und nun lesen vielleicht einige dutzende oder hunderte seiner Kumpels und Kumpelskumpels diese Seiten und kaufen das Spiel nicht.
Das reicht doch aus um "die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen". Also muss er laut Gesetzt, von der er null Ahnung hat, die detaillierten Offenlegung seiner Angaben auf seine Webseite zur Verfügung stellen.

Firma XY, der Hersteller des Spiels findet diese Seiten und meinst, es sei ihr dadurch Schanden entstanden und promt reichen sie eine Klage ein mit dem zusatz, dass die Webseite nicht den Vorgaben des Gesetzes entspricht.
Klein Max drohen jetzt bis zu 100.000 € Strafe.

Meinst du, dass das jetzt übertieben ist? Ich meine, dass das die Zukunft ist und das Gerichte in der Zukunft sich damit befassen werden, ob und in wie fern die Webseite des Beklagten geignet ist "die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen".
Natürlich wird es davon unabhängig Probleme mit der Erfüllung bzw. Nichterfüllung der gesetzlichen Vorgaben zum "Imressumpflicht" geben.

Bave New Internet!

Grüße
Thomas

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