Tag Thomas.
Das ist nicht das eigentlich Problem. Die Probleme liegen in der Formulierungen der Novelle: [...]
Der 13 jährige Max bekommt ein Spiel und weil ein ein "uptodate" Bürschchen ist, veröffentlich er seine Erfahrugen auf seine 'Hompaidsch'. Da schreibt er, dass das Spiel voll mieß ist, weil ... [...]
Das ist der offensichtliche Schwachpunkt der Regelung, der übrigens in D m.E. ähnlich gelagert ist -- allerdings mit dem Unterschied, dass das Abgrenzungskriterium bei Mediendiensten in D die "Geschäftsmäßigkeit" ist, in Ö das ziemlich schwammig formulierte "Websites, die keinen über die Darstellung des persönlichen Lebensbereichs oder die Präsentation des Medieninhabers hinausgehenden Informationsgehalt aufweisen, der geeignet ist, die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen". Nicht gerade glücklich, das mag sein, allerdings klingen die Erläuterungen zumindest nicht unplausibel.
Um es auf dein Beispiel zu übertragen: hätte der 13-jährige Max das Gleiche in der Schülerzeitung seiner Schule veröffentlicht, könnte es ihm resp. der Schule genauso auf die Füße fallen (und das bereits nach geltendem Recht). Im Übrigen dürfte es gerade in diesen Fällen äußerst schwer sein, die Grenze zwischen reiner Selbstdarstellung und objektivem Beitragen zur öffentlichen Meinungsbildung zu ziehen, da gebe ich dir Recht.
Nichtdestotrotz halte ich die Impressumspflicht im Internetbereich für wichtig.
Siechfred
«Ich liebe euch doch alle!»