Tach,
steht denn eigentlich irgendwo der Begriff der "Seite" oder das Konstrukt, dass wir unter "Internetangebot" laut Gesetz verstehen, definiert?
In TDG §6 steht: "Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten..."
Wobei in TDG §3 der Diensteanbieter, als "jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Teledienste zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt;", definiert wird.
Schließlich habe ich da nirgends "HTTP" gelesen bisher. Ich könnte meine "Seiten" ja auch unter "TSSTP"[1] anbieten. Das können dann aber nur diejenigen lesen, die einen passenden Client haben. Der könnte aber nun durch illegale Raubkopien in der Bunten Republik vagabundieren.
Ist meine "Seite" dann impressumspflichtig?
Ich würde sagen, ist impressumspflichtig, da du einen Teledienst anbietest. Teledienste sind (siehe TDG §2) "insbesondere Angebote zur Nutzung des Internets oder weiterer Netze" bzw. "Angebote im Bereich der Individualkommunikation (zum Beispiel Telebanking, Datenaustausch)". Es hinge also nur noch am Wort geschäftsmäßig, und das ist nicht als komerziell zu verstehen, soweit ich weiß, sondern schon eine dauerhafte Nutzbarkeit kann unter geschäftsmäßig fallen
mfg
Woodfighter