TomIRL: Impressumspflicht nun auch in Österreich

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Moin,

Es hinge also nur noch am Wort geschäftsmäßig, und das ist nicht als komerziell zu verstehen, soweit ich weiß, sondern schon eine dauerhafte Nutzbarkeit kann unter geschäftsmäßig fallen

Dauerhafte Nutzung von was?
Die meisten dieser Begründung (vermutlich auch Deine) berufen sich auf den §3 des TKG was aber IMHO ziemlicher Unfug ist, weil das TKG einen ganz anderen Regelungsrahmen hat und somit nicht ohne weiteres auf eine anderes Gesetz übertragen werden darf.

Ich halte es mit Siechfred:
http://aktuell.de.selfhtml.org/artikel/projekt/impressum/index.htm
Der schreibt nämlicher richtigerweise:

"Dass dies gründlich misslungen ist, zeigt ein Blick auf die Erklärung dieses Begriffes, der aus der offiziellen Begründung zum Gesetzesentwurf stammt. Danach ist jemand dann geschäftsmäßiger Anbieter, wenn er mit seinem Webangebot nachhaltig Einnahmen erzielen will."

Einahme != Gewinn oder Verlust..

TomIRL