Tach,
"Dass dies gründlich misslungen ist, zeigt ein Blick auf die Erklärung dieses Begriffes, der aus der offiziellen Begründung zum Gesetzesentwurf stammt. Danach ist jemand dann geschäftsmäßiger Anbieter, wenn er mit seinem Webangebot nachhaltig Einnahmen erzielen will."
für mich als Laien, stellt sich jetzt noch die Frage, ob diese Begründungen zum Gesetz für die Richter bindend sind, falls ja, dann ist die Sache ja gegessen und ich kann mein Impressum wieder löschen.
mfg
Woodfighter