Tag Jens.
für mich als Laien, stellt sich jetzt noch die Frage, ob diese Begründungen zum Gesetz für die Richter bindend sind [...]
Nein, für Richter ist nur der Gesetzestext bindend. Hat er Probleme mit dessen Auslegung in einem konkreten Fall, hat er verschiedene Möglichkeiten. Eine davon ist die sog. teleologische Gesetzesauslegung, also die Frage nach Sinn und Zweck eines Gesetzes. Das wiederum kann man u.a. an Gesetzesbegründungen ablesen. Ob sich allerdings andere Richter dem anschließen, ist fraglich.
Siechfred
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«Ich liebe euch doch alle!»
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