Moin,
für mich als Laien, stellt sich jetzt noch die Frage, ob diese Begründungen zum Gesetz für die Richter bindend sind, falls ja, dann ist die Sache ja gegessen und ich kann mein Impressum wieder löschen.
Für Richter sind Gesetze immer bindend!
Ich versuche ja schon seit langer Zeit mal ein Urteil zu finden in welchem einen Betreiber einer ausschliesslich privaten Homepage in Deutschland zu Schadensersatz (an wen auch immer) oder Strafe verurteilt worden ist, weil er den Impressumspflichten nicht nachkam.
Vielleicht kann ja einer der mitlesenden ein solches Urteil aus dem Hut zaubern.
Deshalb halte ich solche Debatte für private Homepages für übertriebene Panikmache.
Mir ist bekannt, dass einige Anwälte versucht haben damit Geld zu verdienen.
Das ist ja ihr gutes Recht, auch wenn Sie damit IMHO gegen standesrechtliche Vorschriften verstoßen.
TomIRL