Jens Holzkämper: Impressumspflicht nun auch in Österreich

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Tach,

Für Richter sind Gesetze immer bindend!

das ist mir klar, aber Begründungen zum Gesetz, stehen ja nicht im Gesetz, deswegen frage ich ja. Schließlich werden einige Begriffe direkt im Gesetz erläutert und andere nicht, dafür muß es ja einen Grund geben.

Ich versuche ja schon seit langer Zeit mal ein Urteil zu finden in welchem einen Betreiber einer ausschliesslich privaten Homepage in Deutschland zu Schadensersatz (an wen auch immer) oder Strafe verurteilt worden ist, weil er den Impressumspflichten nicht nachkam.

Ich bin mir recht sicher, dass es ein solches nicht gibt, ansonsten würde ich mich vermutlich daran erinnern.

Deshalb halte ich solche Debatte für private Homepages für übertriebene Panikmache.
Mir ist bekannt, dass einige Anwälte versucht haben damit Geld zu verdienen.
Das ist ja ihr gutes Recht, auch wenn Sie damit IMHO gegen standesrechtliche Vorschriften verstoßen.

Abmahnungen sind halt ein Problem, wenn man dann vor Gericht zieht um sein Recht durchzusetzen, muß man leider in Vorkasse gehen. Da solche Anwälte ja existieren, ist es meiner Meinung nach keine Panikmache, sondern eine Vorsichtsmaßnahme. Sollte irgendwann ein Urteil in die eine oder andere Richtung existieren, hätte man natürlich eine bessere Argumentationsgrundlage.

mfg
Woodfighter