Fabienne: Kapitalgesellschaften, Abmahnungen etc.

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Hallöli,

Wie sieht das nun mit einer Kapitalgesellschaft aus? Da haftet man ja nur mit seiner Einlage.

Das ist so nicht ganz korrekt.
Zunächst gilt in Deutschland das "Verursacherprinzip". Wer also einen Fehler begeht, muss auch dafür gerade stehen. In der Tat haftet man laut Gesetz nur mit der Einlage (mindestens 25000EUR - kann auch mehr sein!). Die Einlagehöhe hängt vom Ermessensspielraum des Beamten ab: z.B. kannst Du nicht eine riesen-große-weltweit-agierende-1Mio-Gewinn/Jahr-GmbH mit 25000EUR Einlage gründen! Da kann dann eine Nachforderung auch Dich zukommen, falls Du mit nur 25000EUR gegründet hast und anschließend Mio EURs verdienst... Das richtet sich nach der Größe der Unternehmung.
Zum zweiten lassen sich Banken im Kleingedruckten IMMER eine Durchgriffshaftung auf das Privatvermögen unterschreiben. Im Klartext: Du haftest doch mit allem!

Sind wir mal ehrlich:
Du willst doch nicht eine Unternehmung gründen und gleich auf den Worst-Case "hoffen". Zudem gibt es für solche Fälle Versicherungen. Jeder von uns wird versuchen möglichst keine Fehler zu begehen. Tut er es doch, muss er auch dafür gerade stehen. Weil andersherum betrachtet würdest Du Dich zu tot ärgern, wenn Du einen Schaden von eine GmbH erleidest und dann mit 25000EUR abgespeist werden würdest!

mfg