Siechfred: Ist meine Homepage nach "Recht" und "Ordnung" ?

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Tag Christoph.

Mal abgesehen davon, dass ich die Formulierung auch nicht gerade glücklich finde,
Ein klein wenig Polemik sei auch mir erlaubt, oder?

Aber sicher, allerdings bezog sich meine Aussage auf die Empfehlung von Maz.

Kannst du definitiv ausschließen, dass der OP weder unter diese Rubrik fällt
Ja.

Huch, habe ich da im Ausgangsposting was überlesen?

Wenn er das nicht tut, sondern sie "einfach so" speichert: ist das zulässig?

Kommt drauf an :-)

Nach den mir bekannten Begriffsdefinitionen fällt die Speicherung unter "Verarbeiten":

  • Verarbeiten ist das Speichern, Verändern, Übermitteln,
      Sperren und Löschen von Daten.
  • Speichern bedeutet das Erfassen, Aufnehmen oder Aufbewahren
      personenbezogener Daten auf einem Datenträger zum Zwecke
      ihrer weiteren Verarbeitung oder Nutzung.
  • Nutzen ist jede Verwendung personenbezogener Daten, soweit
      es sich nicht um Verarbeitung handelt.

Wenn man das alles aus dem Blickwinkel betrachtet, warum es das BDSG gibt (Schutz der personenbezogenen Daten vor unbefugter Offenlegung, Verarbeitung oder Nutzung), würde ich persönlich das bloße Speichern ohne entsprechenden Hinweis als unzulässig ansehen.

Meine Bemerkung, das das überflüssig und nur Werbung ist halte ich somit aufrecht.

Ich halte sie nachwievor für falsch weil zu pauschal.

Da darf ich doch noch einen Holzhammer rausholen [...]
Der Link macht nicht viel her.

Pfft, wenigstens hatte ich einen zu bieten ;-)

Siechfred

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«Ich liebe euch doch alle!»