Hi,
ist es vielleicht trotzdem sinnvoll? Ich schrieb doch Eingangs, dass dies eine z.T. überdimesionierte Auflistung ist.
Es ging um Rechtliches.
Beinahe hätt' ich dahinter mit Komma noch hinzugefügt: nicht um Sinnvolles >;->
das ist mir neu. Es gibt doch z.B. Seiten, die z.B. zur Aufklärung Naziseiten verlinken. Ich weiss von einem Urteil, wo der verlinkende eben nicht strafbar war. Trotzdem die verlinkten Seiten alle aus rechtlichem Grund nicht im .de Bereich gehostet sind.
Das es nicht strafbar ist bringt Dich aber nicht um die generelle Verantwortung und einzig um die ging es!
Das ist falsch. Ich darf jederzeit zitieren, diese Möglichkeit kannst Du mir so nicht nehmen.
stimmt, aber das kann man ja anpassen.
Man kann es ganz weglassen, dann paßt es noch am Besten.
Das ist überflüssig, das ist nur Werbung. Zudem kannst DU Dich nicht dagegen wehren, wenn der Staatsanwalt die Herausgabe verlangt. "Wird nicht an Dritte weitergegeben" ist also eine unhaltbare Aussage.
das finde ich schon recht spitzfindig, da das mit der Staatsanwaltschaft immer gilt. Jeder normale Mensch denkt bei "an dritten" an andere Unternehmen.
Du bewegst Dich hier im rechtlichem Bereich, hier gelten auch Spitzfindigkeiten.
Wenn Sie wünschen, dass Ihre von mir gespeicherten Daten gelöscht werden sollen, schicken Sie bitte eine Mail an XY
Eine derartige Einschränkung ist unzulässig.
es ist unzulässig darum zu bitten, dass jemand Daten zu der eigenen Person löscht, wenn dies angeboten wird?
Dreh' mir das Wort nicht im Halse rum!
Es geht um die _Einschränkung_ das es ersten überhaupt erst per Antrag und dann auch noch per Email zu geschehen hat.
Die Daten sind nach Gebrauch unverzüglich, sorgfältig und ohne irgendwelche Anträge zu vernichten. Daten, die nicht gebraucht werden sind gar nicht erst zu erheben. Eine Verlangen nach Löschung muß alle Kommunikationsmittel nutzen können, nicht nur ein spezielles. Eine kleine Einschränkung gibt es natürlich: es sind nicht alle möglichen, sondern nur die, die auch für das Impressum vorgeschrieben sind. Das wären dann Telephon, Brief und Email.
Um diese Bedingung lesen zu können muß ich die Webseite aufrufen womit ich nach dieser Bedingung eben jener Bedingung zugestimmt habe. Das ist unzulässig.
stimmt. Dasselbe gibt es aber auch beim Kauf einer Eintrittskarte an der Abendkasse bzgl. der Hausordnung. Nix besonders wie ich finde.
Da ist die Hausordnung jedoch frei einsichtlich und nicht vom Erwerb einer Eintrittskarte abhängig. Wenn die Kasse innerhalb der Theaters ist gilt BGB. _Erst_ nach Erwerb der Eintrittskarte gilt die Hausordnung falls sie nicht vorher bekanntgemacht wurde.
Das Du das gewöhnlich findest heißt noch lange nicht, das auch alles Rechtens abläuft!
Alle oben gemachten Aussagen sind meine persönliche Meinung und nicht als Rechtsberatung zu bewerten. Ich bin kein Jurist im gesetzlichem Sinne.
ich bin sogar auch in jedem anderen Sinne kein Jurist. Ich hab nur einen Text angeboten, der durch EU-Verordnungen in der Form bindend werden kann, und es im Ausland für Unternehmen z.T. schon ist. Wie die Formulierung konkret gehandhabt wird, herrjeh.
Tut mir leid, aber in diesem Bereich geht es um Formulierungen, da wird um jedes Wort gerungen. Wenn eine EU-Verordnung dazu rauskommt kann man sie nachlesen. Wie es im Ausland funktioniert _mußt_ Du nachlesen wenn Du da Geschäfte machen willst.
Ich wollte eher die Bereiche darstellen, die zu einer kompletten "Privacy-Policy" gehören.
Was bitte soll das denn sein?
Ich zumindest verstehe darunter das man alles listet, was man über den gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutz hinaus tut.
so short
Christoph Zurnieden