====================
Über uns/Über mich(knappe Beschreibung der Person/Gruppe, welche die Webseite bereritstellt)
Das ist überflüssig falls es nicht Adresse, Telephonnumer und Email nennt. Ob die Angabe einer Steuernummer Pflicht ist, ist zu eruieren, aber für gewöhnlich davon auszugehen.
ist es vielleicht trotzdem sinnvoll? Ich schrieb doch Eingangs, dass dies eine z.T. überdimesionierte Auflistung ist.
Es ging ihm glaub ich nicht um die Sinnigkeit sodern um rein rechtliche Dinge. Sinnvoll kann es durchaus sein, aber das ist je nach Webauftritt zu entscheiden und eher ein Ding der Informationshaltigkeit und Usability.
Verweis auf Drittseiten
z.B. Soweit die Website Informationen von Dritten enthält oder Links zu Websites Dritter aufweist, erfolgt dies ausschließlich als zusätzlicher Service für die Nutzer. Für dort enthaltene Inhalte bin ich nicht verantwortlich
Aber selbstverständlich bist Du dafür verantwortlich! Zwar nicht für die Inhalte nur für die Links, aber aus der Verantwortung kannst Du Dich nicht rausreden. Du mußt Deine Links schon regelmäßig kontrollieren und wenn Dir jemand Bescheid stößt in angemessener Zeit darauf reagieren.
das ist mir neu. Es gibt doch z.B. Seiten, die z.B. zur Aufklärung Naziseiten verlinken. Ich weiss von einem Urteil, wo der verlinkende eben nicht strafbar war. Trotzdem die verlinkten Seiten alle aus rechtlichem Grund nicht im .de Bereich gehostet sind.
Du bist dafür verantwortlich. Ist wirklich so. Allerdings muß dir meist eine gewisse Vorlaufzeit zur Entfernung gewährt werden wenn was nicht passt.
Hinweise zum Datenschutz (falls die Webseite Benutzerdaten speichert)
Ich schütze Ihre personenbezogenen Daten. Ihre Daten werden nur für den genannten Zweck elektronisch gespeichert. Sie werden entsprechend den geltenden Datenschutzvorschriften der Bundesrepublik Deutschland streng vertraulich behandelt, vor dem Zugriff Unbefugter geschützt und nicht an Dritte weitergegeben.
Das ist überflüssig, das ist nur Werbung. Zudem kannst DU Dich nicht dagegen wehren, wenn der Staatsanwalt die Herausgabe verlangt. "Wird nicht an Dritte weitergegeben" ist also eine unhaltbare Aussage.
das finde ich schon recht spitzfindig, da das mit der Staatsanwaltschaft immer gilt. Jeder normale Mensch denkt bei "an dritten" an andere Unternehmen.
Ich finde das auch soweit i.O.
Theoretisch mußt du das nicht extra benennen das du mit Daten vertraulich umgehst, macht aber Sinn, da es die Nutzer erwarten.
Ist nicht nötig, aber empfehlenswert.
Wenn Sie wünschen, dass Ihre von mir gespeicherten Daten gelöscht werden sollen, schicken Sie bitte eine Mail an XY
Eine derartige Einschränkung ist unzulässig.
es ist unzulässig darum zu bitten, dass jemand Daten zu der eigenen Person löscht, wenn dies angeboten wird?
Verstehe ich auch nicht. Laut BDSG mußt du erhobene Daten löschen wenn es der Betroffene verlangt. Solang du zu erreichen bist ist es egal ob er das durch nen Button "Löschen" oder durch ne Email oder nen Anruf machen kann.
Ich bin auch kein Jurist, aber ein paar Infos hat man eben als Webdesigner / Webmaster... und man lernt täglich dazu ;)