Hi,
ich bin abgemahnt worden, weil ich nach § 1 PangVO verstoßen habe. Ist ok, habe Unterlassungserklärung unterschrieben,
Vorrausgesetzt, die unter mundini.de residierende Firma ist diejenige welche: warum unterläßt Du es dann nicht?
§1 Absatz 6 PangVO
"(6) Die Angaben nach dieser Verordnung müssen der allgemeinen Verkehrsauffassung und den Grundsätzen von Preisklarheit und Preiswahrheit entsprechen. Wer zu Angaben nach dieser Verordnung verpflichtet ist, hat diese dem Angebot oder der Werbung eindeutig zuzuordnen sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar zu machen. Bei der Aufgliederung von Preisen sind die Endpreise hervorzuheben."
Warum muß ich teilweise den Text erst markieren, um z.B. folgendes lesen zu können: (aus http://mundini.de/Preisbeispiele/Mini_Homepage/mini_homepage.html unter der Circa-Preisangabe)
"mundini webdesign übernimmt keine Gebühren des extern gewählten Providers und für die Domain. Texte, Bilder und Logos sollten in digitaler Form (z.B. Word) vom Kunden bereitgestellt werden können. Zusätzlich anfallende Arbeiten werden nach Aufwand gesondert berechnet."
Das ist aber schon alles _hart_ am Rande, oder?
Jetzt ist 1 Monat verstrichen seit Abmahnung und ich möchte noch herausfinden, ob dieser Kläger überhaupt eine Domain registriert hat. DENIC gibt mit keine Auskunft wegen Datenschutz.
Na, wollen hoffen, das das auch so bleibt ;-)
Aber mal ganz bescheiden gefragt: was nützt Dir die Domain des Abmahners? Er muß ja noch nicht einmal eine haben, ich habe ja auch keine! Auch wenn das in eurem Gewerbe "Webdesign" schon etwas merkwürdig riecht, zugegeben.
so short
Christoph Zurnieden