Christoph Zurnieden: [SONSTIGES] Privatkopie bei "Placebo"-Kopierschutz?

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Hi,

strafbar ist es, einen "wirksamen Kopierschutz" zu umgehen.

In D fuer sich alleine noch(?) nicht, dazu muss noch etwas mehr kommen. Aber es ist verboten und kann daher durchaus als Haken fuer weitergehende Untersuchungen benutzt werden.

Prinzipiell: kann man wirksamen Kopierschutz ueberhaupt umgehen? Ist nicht jede erfolgreiche Umgehung bereits hinreichender Beweis, das es kein "wirksamer Kopierschutz" war? Oder greift zuerst das Verbot? Ist also ein Kopieren schon verboten wenn auf der Packung steht, das ein "wirksamer Kopierschutz" enthalten ist? Ist ein Versuch, ob das Kopieren trotzdem klappt schon als "Umgehen" zu werten? Nur, wenn es auch klappt?
goto Prinzipiell;

so short

Christoph Zurnieden