Andreas Korthaus: abmahnung wegen fehlender datenschutzerklärung?

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Hallo!

Nur auf den Seiten, auf denen tatsächlich personenbezogene Daten erhoben werden, und das passiert -unlautere technische Methoden mal außer Acht gelassen- nur mit Zutun des Besuchers, z.B. indem er ein Formular ausfüllt.

Und ab wann braucht man dann so eine Erklärung? So ziemlich jede Seite hat ein Kontaktformular. Meist kann man seinen Namen reinschreiben. Braucht man in diesem Fall dann eine Erklärung?

Grüße
Andreas

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