Tag Andreas.
http://www.law-blog.de/203/datenschutzerklaerung-webseite/
Bist Du Dir sicher, dass das so richtig ist
Nein, bin ich nicht (siehe auch das freiherrliche Posting). Aber im Bereich Datenschutz vertrete ich die Meinung, dass mehr besser ist. Warum nicht darauf hinweisen, dass Daten in Logfiles gespeichert werden (ich tue dies auf meiner Seite übrigens auch) und keine unzulässige Nutzung dieser Daten erfolgt?
Gemäß § 3 BDSG sind "personenbezogene Daten": [...]
Ja, diese Frage ist hinsichtlich der IP (die hier das eigentliche Problem darstellt) m.W.n. ziemlich umstritten und gerade aus diesem Grund halte ich mittlerweile eine Datenschutzerklärung nach dem geposteten Muster (natürlich unter Korrektur der kleinen technischen Unfeinheiten ;-) ) durchaus für legitim. Nicht jeder kleine Webseitenbetreiber bekommt mit, wenn sich der BGH irgendwann mal dazu herablässt, ein Grundsatzurteil zu fällen. Doch egal, wie das Urteil aussähe, *mit* Datenschutzhinweis hat man keine Probleme, ohne könnte man welche bekommen. Sieh es mal unter dem Aspekt "Nutzerfreundlichkeit" :-)
Aber bezieht sich eine IP denn überhaupt auf eine "bestimmte" Person? Reicht es wenn man den Anschlussinhaber bestimmen kann, der vielleicht die Person bestimmen könnte?
Das ist der Ansatz der Vorsichtigen - mit einer statischen IP kann es möglich sein, den Anschlussinhaber herauszubekommen.
Was ist wenn ich die Daten nicht selber sammle, sondern nur mein Shared-Hosting Provider, und ich gar keinen Zugriff/Einflussmöglichkeit darauf habe?
Genau diese Frage konnte mir bisher noch niemand beantworten.
Jedenfalls bräuchte dann vermutlich jede Seite so eine Datenschutzerklärung.
Wie der Freiherr schon schrieb, seiner Meinung nach hat man nur eine Unterrichtungspflicht nach § 4 TDDSG, wenn man Daten erhebt, tut man es nicht, muss man auch niemanden davon unterrichten. Allerdings gibt es auch andere Gesetze, die ein normaler Webseitenbetreiber ohne anwaltliche Hilfe nicht kennen kann, dafür sind es zu viele. Deshalb mein mittlerweile gefasster Entschluss, auch im Falle der Nichterhebung bzw. der Erhebung, die ich nicht beeinflussen kann, einen Datenschutzhinweis anzubringen.
Siechfred