fastix®: Gewisse "Gutmenschen" können es wohl nicht begreifen, dass ...

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Moin!

Ich habe Ihnen für zwei Dinge zu danken:

  1. Sie demonstrieren hier augenscheinlich, dass Sie das Rechtssystem aktuell dazu ausnutzen, einen Kleinkrieg gegen mich zu führen.

  2. Wenn Sie wirklich im Interesse Ihres Mandanten handeln würden und der Mandant sich in seinem Ansehen durch die Wiedergabe des Bildes so gestört fühlt, dann würden Sie sicher alles dafür unternehmen, dass der von Ihnen genannte Artikel unentdeckt bleibt. Sie machen jedoch das Gegenteil.

Aus 1) folgt: Ich werde vor Gericht argumentieren, dass Ihre Abmahnungen und Klagen rechtsmissbräuchlich sind. Sie helfen mir dabei.

Aus 2) folgt entweder:

a) Sie sind ein womöglich ein schlechter Anwalt, der hier die Interessen des Mandanten nicht wahrt. Sind Sie unter diesen Umständen überhaupt noch "Anwalt"? Vielleicht sollte ich Sie nur noch "Jurist" nennen.

oder:

b) Ihr Mandant schützt ein womöglich angebliches Interesse an einer Untersagung der Veröffentlichung des Bildes nur vor.

Sehen Sie andere Möglichkeiten? Ich nicht.

Aus a) und b) folgt:

Ihre Klagen und Abmahnungen sind in der rechtsmissbräuchlichen und folglich rechtswidrigen Absicht erfolgt, meine sehr wohl von Art. 5 GG geschützte Berichterstattung über Ihre Clientel und die Ihres Mandanten Syndikus als auch über Sie und Ihren ehemaligen Kanzleigenossen selbst zu unterdrücken.

Sowohl a) als auch b) bestärken ferner meine Erkenntnis, dass Sie bei den Abmahnungen gar nicht in meinem anzunehmenden Interesse als "Handelnder ohne Auftrag" agieren und auch nie die Absicht hatten, dies so zu tun, wie es das Gesetz vorschreibt. Ich lehne folglich die Bezahlung Ihrer folglich auch unter diesem Aspekt als rechtswidrigen erkannten Kostennoten begründet ab, denn Sie wollen mir offensichtlich schaden- und Sie missbrauchen nach meinem Ermessen und meiner Meinung hierzu das Recht der Bundesrepublik Deutschland und Ihre Sonderstellung als zugelassener Anwalt.

Ich nehme Ihren Artikel also a) zu den Beweismitteln und darf b) äußern, dass Sie mit der Veröffentlichung keineswegs eine Glanzleistung abgeliefert haben. Die daraus zu ziehenden Schlüsse über Ihre Person und Ihre Eignung für eine eventuelle Beauftragung überlasse ich dem sicher verständigem Publikum.

Ob Ihr Artikel eine Nötigung nach STGB darstellt werde ich prüfen und nach Erkenntnislage handeln.

Guten Tag, Herr Jurist!

fastix®

P.S. Alles, was Sie hier und an dritter Stelle sagen, schreiben oder sonstwie äußern kann und wird von mir vor Gericht gegen Sie verwendet werden.

Ich habe mir erlaubt, zwischenzeitlich auch Ihren Antrag an das LG Frankfurt zu bewerten.