Hallo Günter,
Genau dass erfolgte nach der Zustellung der beiden Einstweiligen Verfügungen nicht, man wiederholte sogar das, was die Gerichte untersagt hatten.
Und wo siehst du darin einein Unterschied zu deinem Verhalten?
Grüße
Thomas
Hallo Günter,
Genau dass erfolgte nach der Zustellung der beiden Einstweiligen Verfügungen nicht, man wiederholte sogar das, was die Gerichte untersagt hatten.
Und wo siehst du darin einein Unterschied zu deinem Verhalten?
Grüße
Thomas