Kai: loggen der IP

Hallo lieben Leuts im Forum,
ich denke Ihr könnt mir mal wieder schnell und kompetent weiterhelfen, ist es erluabt die IP eines User einfach abzuspeichern ohne ihn vorher daruf hinzuweisen das das z.b. beim Absenden eines Kontaktformulares passiert.

  1. Wusste es auch nicht, aber google ist allwissend.....

    $ipadresse ="$REMOTE_ADDR";
    echo "Ihre IP ist: $ipadresse";

    gruss ein googler

    1. Hallo,
      danke für deine Antowrt nur hast du glaub ich meine Frage nicht richtig verstanden, es war die Frage ob es Rechtlich erlaubt ist einfach die IP eines Users z.B. beim versenden eines Formulares abzuspeichern ohne ihn vorher darauf hinzuweisen das dieses "speichern" der IP passiert.

    2. Hi googler,

      Wusste es auch nicht, aber google ist allwissend.....

      $ipadresse ="$REMOTE_ADDR";
      echo "Ihre IP ist: $ipadresse";

      1. Das ist überhaupt nicht das, wonach Kai gefragt hat.

      2. Seit einiger Zeit werden die $_SERVER-Variablen nicht mehr automatisch registriert (aus Sicherheitsgründen), d.h. du musst $_SERVER['REMOTE_ADDR'] schreiben.

      3. Es geht auch einfacher: echo "Ihre IP ist: {$_SERVER['REMOTE_ADDR']}";

      Gruß, Marian

  2. Hi!

    Ja, klar ist das erlaubt und natürlich auch sinnvoll. In vielen Fällen speichere ich auch nicht nur die IP-Adresse, sondern beispielsweise auch noch die gesendete Browsersignatur. In einem Board, Blog, Wiki, ... will man ja z.B. Randalierer wiedererkennen und aussperren können.
    Das ist zwar nur begrenzt möglich (-->dynamische IPs, Faken von Browsersigs), aber einen anderen Ansatzpunkt hat man ja nunmal nicht.
    Im Übrigen werden die IP-Adressen von fast jedem Boardsystem (z.B. PhpBB, vBB, usw.) gespeichert. Wie es hier im Forum ist, weiß ich nicht. Könnte mir aber auch vorstellen, daß die IP mitgespeichert werden, damit man notfalls jemanden ausperren könnte.

    Gruß, rob

    1. Moin.

      Ja, klar ist das erlaubt und natürlich auch sinnvoll.

      Waehrend das zweite wohl meistens stimmen duerfte wuerde ich schon gerne wissen worauf Deine felsenfeste Ueberzeugung fuer das erste stammt.

      Es gibt ja auch noch so unerhebliche Sachen wie Datenschutz, Mitteilungspflichten, Aufbewahrungspflichten und all solche wunderbaren Dinge.

      Da waere ich mit solchen Aussagen wie "klar ist das erlaubt" vorsichtig.

      Im Übrigen werden die IP-Adressen von fast jedem Boardsystem (z.B. PhpBB, vBB, usw.) gespeichert.

      Das macht es noch lange nicht automatisch legal. Ansonsten waeren Geschwindigkeitsuebertretungen, Falschparken und ein bisschen Steuerhinterziehung auch legal, macht ja schliesslich auch fast jeder.

      Wie es hier im Forum ist, weiß ich nicht. Könnte mir aber auch vorstellen, daß die IP mitgespeichert werden, damit man notfalls jemanden ausperren könnte.

      Auch das macht das speichern nicht automatisch legal. Mal davon abgesehen dass aussperren ueber die IP meistens wenig Erfolg bringen duerfte.

      --
      Und tschuess,
      Armin
      1. Es gibt ja auch noch so unerhebliche Sachen wie Datenschutz, Mitteilungspflichten, Aufbewahrungspflichten und all solche wunderbaren Dinge.

        In diese Richtung gingen meine Gedanken wohl auch, das das technisch alles machbar und auch durchaus Sinnvoll ist war mir klar, mich Interessiert aber der Rechtliche Aspekt.

      2. Waehrend das zweite wohl meistens stimmen duerfte wuerde ich schon gerne wissen worauf Deine felsenfeste Ueberzeugung fuer das erste stammt.

        Naja, wenn das nicht erlaubt wäre, dann wäre wohl eine ganze Menge illegal...
        Hast Du mal einen Webserver aufgesetzt und in die Logfiles geschaut..?
        Überall im Internet werden deine Daten gespeichert...
        Jedes PhpBB, was das vielleicht am häufigste eingesetze OpenSource Board ist, wäre dann tausendfach illegal im Einsatz in Deutschland...

        Naja und außerdem kannst du von so einer IP-Adresse keine Rückschlüsse ziehen auf die Person dahinter.

        Mal davon abgesehen dass aussperren ueber die IP meistens wenig Erfolg bringen duerfte.

        Jein... Vielleicht nicht in einem Board, wo die meisten User mit dynamischer IP unterwegs sind (allerdings kann die IP hier oftmals Auskunft über doppelte Registrierungen geben).
        Aber für unseren Mailserver führe ich eine Blacklist und sperre die IPs vom Spammern und wenn man das dann noch mit einer Sperrzeit kombiniert, dann macht das sogar auch bei dynamischen IPs Sinn.

        Gruß, rob

        1. Tach,

          Naja, wenn das nicht erlaubt wäre, dann wäre wohl eine ganze Menge illegal...

          Unwissenheit schuetzt vor Strafe nicht, etc, pp. Ich wuerde mich jedenfalls nicht auf ein "das macht doch jeder so" verlassen wollen.

          Hast Du mal einen Webserver aufgesetzt und in die Logfiles geschaut..?

          Nein zum ersten, ja zum zweiten.

          Überall im Internet werden deine Daten gespeichert...

          Weiss ich. Aber daraus leite ich nicht einfach ab dass das legal ist.

          Jedes PhpBB, was das vielleicht am häufigste eingesetze OpenSource Board ist, wäre dann tausendfach illegal im Einsatz in Deutschland...

          Nicht notwendigerweise, wie Du aus Sven's Beitrag und meiner Antwort darauf entnehmen kannst.

          Du vereinfachst das ganze zu sehr, das Speichern an sich muss ja nicht illegal sein. Es kommt auch darauf an wieviel der Besucher davon weiss, in welchem Zusammenhang das Speichern geschieht und was mit den Daten passiert.

          Naja und außerdem kannst du von so einer IP-Adresse keine Rückschlüsse ziehen auf die Person dahinter.

          Sicher, von der IP-Adresse alleine nicht. Aber wenn man sie in Verbindung mit anderen Daten bringt koennte sich das schnell aendern. Und das ist es wo es dann aus datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten interessant/gefaehrlich werden koennte.

          --
          Bis die Tage,
          Armin
      3. Moin!

        Waehrend das zweite wohl meistens stimmen duerfte wuerde ich schon gerne wissen worauf Deine felsenfeste Ueberzeugung fuer das erste stammt.

        Es gilt der Grundsatz: Alles ist erlaubt, solange es nicht verboten ist.

        Es gibt ja auch noch so unerhebliche Sachen wie Datenschutz, Mitteilungspflichten, Aufbewahrungspflichten und all solche wunderbaren Dinge.

        Wenn du in den einschlägigen Regelungen also ein Gesetz findest, was das Speichern der IP verbietet, würde das Klarheit bringen.

        Nach meinen Informationen steht sowas aber nicht eindeutig und klar formuliert im Gesetz drin.

        Das Datenschutzgesetz hält zwar eine Reihe von Vorschriften parat, diese beziehen sich aber nur auf "personenbezogene Daten".

        Die IP-Adresse würde ich aber nicht als ein personenbezogenes Datum bezeichnen wollen. Sie ist es zweifelsfrei nicht, wenn außer der IP vom Nutzer nichts weiteres bekannt ist, weil er anonym zugreift.

        Aber auch die pseudonyme Nutzung eines Forums mit Anmeldung und Nutzernamen dürfte noch längst nicht dazu führen, dass die benutzte IP-Adresse automatisch zu einem personenbezogenen Datum wird.

        Und selbst wenn das der Fall wäre, deshalb also das Datenschutzgesetz greifen würde: §28 Abs. 1 Ziff. 2 erlaubt das Speichern "soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, daß das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluß der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt".

        Und das Betreiben eines Forums mit der Anforderung, renitente Störer oder ggf. auch strafrechtliche Äußerungen verfolgen und maßregeln zu können, rechtfertigt nach meiner Ansicht in jedem Fall das Speichern der verwendeten IP, denn die schutzwürdige Interessen der Betroffenen wären ja auch dadurch gewahrt, dass diese das Forum anonym oder pseudonym nutzen können.

        - Sven Rautenberg

        --
        My sssignature, my preciousssss!
        1. Jo!

          Es gilt der Grundsatz: Alles ist erlaubt, solange es nicht verboten ist.

          Rechtlich oder moralisch?

          Nach meinen Informationen steht sowas aber nicht eindeutig und klar formuliert im Gesetz drin.

          Meines Wissens auch nicht.

          Das Datenschutzgesetz hält zwar eine Reihe von Vorschriften parat, diese beziehen sich aber nur auf "personenbezogene Daten".

          Die IP-Adresse würde ich aber nicht als ein personenbezogenes Datum bezeichnen wollen. Sie ist es zweifelsfrei nicht, wenn außer der IP vom Nutzer nichts weiteres bekannt ist, weil er anonym zugreift.

          Soweit stimmen wir ueberein.

          Im Ursprungsposting ging es aber unter anderem darum diese beim Absenden eines Kontaktformulars zu speichern. Und da wird das ganze dann schwammig, denn dann koennen Name/e-mail mit der IP in Verbindung gebracht werden. Mit diesen Daten koennte man (in Grenzen und auch nicht zuverlaessig, aber das ist ein anderes Thema) dann wieder personenbezogene Besuchsprofile erstellen. Wenn das ohne Wissen des Besuchers passiert koennte es da schon interessant werden.

          Aber auch die pseudonyme Nutzung eines Forums mit Anmeldung und Nutzernamen dürfte noch längst nicht dazu führen, dass die benutzte IP-Adresse automatisch zu einem personenbezogenen Datum wird.

          "duerfte" ;-)

          Ich stimme Dir zu, vor allem da Du dieses Wort benutzt hast. Mir ging es zu einem grossen Teil um das "klar darf man das".

          Und selbst wenn das der Fall wäre, deshalb also das Datenschutzgesetz greifen würde: §28 Abs. 1 Ziff. 2 erlaubt das Speichern "soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, daß das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluß der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt".

          Worueber sich im Ernstfall vermutlich die Anwaelte streiten werden, was denn nun "berechtigte Interessen" sind.

          Und das Betreiben eines Forums mit der Anforderung, renitente Störer oder ggf. auch strafrechtliche Äußerungen verfolgen und maßregeln zu können, rechtfertigt nach meiner Ansicht in jedem Fall das Speichern der verwendeten IP, denn die schutzwürdige Interessen der Betroffenen wären ja auch dadurch gewahrt, dass diese das Forum anonym oder pseudonym nutzen können.

          Wo wir dann auch wieder uebereinstimmen, zumindest was das speichern angeht. Ob der Besucher darauf aufmerksam gemacht werden sollte ist die naechste Frage. Und was genau man mit den Daten macht ebenfalls wieder. Wenn daraus dann Besucherprofile erstellt werden die mit Namen verbunden werden, dann wird es in meinen Augen schon wieder riskanter.

          --
          Und wech,
          Armin
      4. Tag Armin.

        Es gibt ja auch noch so unerhebliche Sachen wie Datenschutz, Mitteilungspflichten, Aufbewahrungspflichten und all solche wunderbaren Dinge.

        Ja, in der Tat. Wohl ein Grund, warum "datenschutzrechtliche" Hinweise a la "Diese Webseite speichert IP, Datum und Uhrzeit sowie die aufgerufenen Seiten aller Zugriffe." wie Pilze aus dem Boden schießen. Das hat schon was von der Hamburger Distanzierungshysterie ;-)

        Siechfred

        1. Hallotrio,

          Ja, in der Tat. Wohl ein Grund, warum "datenschutzrechtliche" Hinweise a la "Diese Webseite speichert IP, Datum und Uhrzeit sowie die aufgerufenen Seiten aller Zugriffe." wie Pilze aus dem Boden schießen. Das hat schon was von der Hamburger Distanzierungshysterie ;-)

          Stimmt ;-) Duerfte aber relevanter und richtiger sein als die Hamburger Distanzierung. Vor allem da solche Sachen auch in anderen Laendern relevant sein koennten, Datenschutz gibt's ja nicht nur in Deutschland. Von Linkhaftung habe ich dagegen bis jetzt nur aus Deutschland gehoert.

          --
          Wacker bleiben!
          Armin
          1. Tag Armin.

            Duerfte aber relevanter und richtiger sein als die Hamburger Distanzierung.

            Jepp, da gebe ich dir Recht. Gerade im Bereich Datenschutz herrscht noch zu viel Unsicherheit, so ein kleiner Hinweis kann da nicht schaden :-)

            Zwei sehr lesenswerte Artikel dazu gibt's bei RA Dr. Bahr (Achtung, PDF!):

            IP-Speicherung durch Webseitenbetreiber zulässig? - er rät dazu, das Speichern generell kundzutun, geht aber leider nur auf die Fälle der vom Webseitenbetreiber initiierten Speicherung ein. Frage hier: was ist mit der automatischen Speicherung, die man nicht beeinflussen kann (Stichwort Logfiles)?

            Die 7 rechtlichen Todsünden bei der Entwicklung und Gestaltung von Webseiten - ausgezeichneter Artikel, den sich jeder (deutsche) Webseitenkleber über seinen Monitor hängen sollte. Übrigens, auch die Quellenangaben in diesem Artikel sind durchaus lesenswert.

            Siechfred

            1. hi,

              Die 7 rechtlichen Todsünden bei der Entwicklung und Gestaltung von Webseiten - ausgezeichneter Artikel, den sich jeder (deutsche) Webseitenkleber über seinen Monitor hängen sollte. Übrigens, auch die Quellenangaben in diesem Artikel sind durchaus lesenswert.

              Wenn das internet nach dem was der anwalt oben schreibt gehen würde,
              dann würde man nichts konkretes mehr finden im internet, z.B. Kinofilme, dokus, berühmtheiten. Suchmaschinen wie google hätten keine chance.
              Dann wäre alles anonym, wo möglich verschlüsselt, was bedeuten würde, dass man das internet am besten einstellt für immer. Diese welt dürfte gar nicht mehr existieren, weil ja alles verboten ist. Man dürfte keine fotoapparate, kameras mehr (ver)kaufen usw..
              Dann müsste man aber auch das telefonbuch abschaffen, damit der datenschutz gewährleistet wird. Man dürfte keine zeitschriften mehr lesen bzw. keine fotos mehr drucken, wegen datenschutz... klingt irgendwie krank... sorry.
              Gruss
              Alain

              1. Hohoho,

                nun mal langsam junger Mann:

                Wenn das internet nach dem was der anwalt oben schreibt gehen würde,
                dann würde man nichts konkretes mehr finden im internet, z.B. Kinofilme, dokus, berühmtheiten. Suchmaschinen wie google hätten keine chance.

                Das musst Du mir erklaeren. Warum wuerde man nichts konkretes (was immer das sein soll...) finden? Warum haette Google keine Chance?

                Klar, Raubkopien von Kinofilmen wuerde man nicht mehr finden. Tausende von Seiten mit zusammengeklauten Bildern von irgendwelchen "Celebrities" wuerden vermutlich auch verschwinden.

                Aber wieso Dokumentationen wie z.B SelfHTML verschwinden sollten erschliesst sich mir nicht. Ebenso wieso ich meine Sites mit von mir selbst fotografierten Bildern und selbst erstellten Berichten und Beschreibungen schliessen sollte. An meinen eigenen Werken besitze noch immer ich das Copyright (oder fuer die Deutschen das Urheberrecht). Wieso sollte meine Mutter nicht die von ihr entwickelten und erstellten Mathehausaufgaben zum Download anbieten koennen?

                Wieso sollte Google all diese Seiten nicht durchsuchen und indexieren koennen?

                Dann wäre alles anonym, wo möglich verschlüsselt, was bedeuten würde, dass man das internet am besten einstellt für immer. Diese welt dürfte gar nicht mehr existieren, weil ja alles verboten ist. Man dürfte keine fotoapparate, kameras mehr (ver)kaufen usw..

                Aehm, was hat das damit zu tun dass man seine Domain vielleicht nicht mit www.britney-spears-coca-cola.de registrieren sollte und die Bilder dafuer bei Corbis klauen sollte?

                Wo steht da das alles verboten ist? Wo steht dass man keine Bilder mehr machen darf, sofern man sich an ein paar Regeln haelt?

                Dann müsste man aber auch das telefonbuch abschaffen, damit der datenschutz gewährleistet wird.

                Irgendwie habe ich das Gefuehl Du hast nicht so ganz verstanden was Datenschutz ist.

                Man dürfte keine zeitschriften mehr lesen bzw. keine fotos mehr drucken, wegen datenschutz...

                Aha. Was Bilder mit Datenschutz zu tun haben erschliesst sich mir nicht, von ein paar extremen Ausnahmen abgesehen.

                klingt irgendwie krank... sorry.

                Hm, irgendwie klingt eher Dein Verstaendnis um was es hier geht krank.

                --
                Schoenes Wochenende noch,
                Armin
                1. hi,

                  nun mal langsam junger Mann:

                  Wenn das internet nach dem was der anwalt oben schreibt gehen würde,
                  dann würde man nichts konkretes mehr finden im internet, z.B. Kinofilme, dokus, berühmtheiten. Suchmaschinen wie google hätten keine chance.

                  Das musst Du mir erklaeren. Warum wuerde man nichts konkretes (was immer das sein soll...) finden? Warum haette Google keine Chance?

                  weil es keine (berühmte) namen mehr geben dürfte, man könnte ja auch keine werbung, erklärungen für filme z.B. abgeben, da man ja gegen das copyright verstösst. Ich kenne ein fan-forum von einem berühmten film namens "pulp fiction".Und z.B. ist die DE.domain auf den namen des regisseurs registriert. Das dürfte ja auch verboten sein.
                  Goggle würde also den namen nicht finden wenn man diese domain auf einen x-beliebigen namen ändern würde.
                  Wenn man aber an einer berühmten person interessiert ist, wie bitte schön soll man dann seine person finden, wenn man seinen namen nicht nennen darf?

                  Klar, Raubkopien von Kinofilmen wuerde man nicht mehr finden. Tausende von Seiten mit zusammengeklauten Bildern von irgendwelchen "Celebrities" wuerden vermutlich auch verschwinden.

                  Von raubkopien spricht hier keiner.
                  Was ist an einem schönen Bild z.B. oscar verleihung von einer schönen Lady auszusetzten? Eigentlich dürfte man dieses Bild auch nicht zeigen, weil nur diese person auf dem foto das copyright besitzt und nicht der fotograf bzw. der webmaster.

                  Aber wieso Dokumentationen wie z.B SelfHTML verschwinden sollten erschliesst sich mir nicht. Ebenso wieso ich meine Sites mit von mir selbst fotografierten Bildern und selbst erstellten Berichten und Beschreibungen schliessen sollte. An meinen eigenen Werken besitze noch immer ich das Copyright (oder fuer die Deutschen das Urheberrecht). Wieso sollte meine Mutter nicht die von ihr entwickelten und erstellten Mathehausaufgaben zum Download anbieten koennen?

                  Ja nicht jeder interessiert es, was Deine mutter ins netz stellt oder die selbst erstellten bilder, wo man leute irgendwo in einer stadt sehen kann. Das wäre ja dann auch verboten irgend welche personen in einer stadt zu fotografieren und zu veröffentlichen im übrigen.
                  Und nicht jeder interessiert sich für selfhtml.
                  Abgesehen davon, müsste sich auch selfhtml erheblich einschränken was die wortwahl betrifft, z.B. dürfte das wort "Microsoft, java-sun...etc. " gar nicht mehr genannt werden, wegen copyright  verletzung. Wenn schon, dann eben richtig, so wie dieser anwalt eben meint.

                  Wieso sollte Google all diese Seiten nicht durchsuchen und indexieren koennen?

                  wegen datenschutz, keine (berühmte)namen dürfen dokumentiert werden.
                  Wie sollte google dann solche seiten finden, wenn man keine namen mehr nennen darf?

                  Dann wäre alles anonym, wo möglich verschlüsselt, was bedeuten würde, dass man das internet am besten einstellt für immer. Diese welt dürfte gar nicht mehr existieren, weil ja alles verboten ist. Man dürfte keine fotoapparate, kameras mehr (ver)kaufen usw..

                  Aehm, was hat das damit zu tun dass man seine Domain vielleicht nicht mit www.britney-spears-coca-cola.de registrieren sollte und die Bilder dafuer bei Corbis klauen sollte?

                  Wo steht da das alles verboten ist? Wo steht dass man keine Bilder mehr machen darf, sofern man sich an ein paar Regeln haelt?

                  Das habe ich irgendwo mal gelesen, aber google machts ja möglich hier ein link http://foto.studio.de/magazin/tipps/recht/urteile
                  Da steht:
                  Unerwünschtes Fotografieren ist verboten.
                  Ein Urteil des OLG Düsseldorf
                  In einem älteren Urteil, das hier zur allgemeinen Information nocheinmal refereriert wird, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf klargestellt, dass auch das ungewollte Fotografieren einer Person einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt...

                  Dann müsste man aber auch das telefonbuch abschaffen, damit der datenschutz gewährleistet wird.

                  Irgendwie habe ich das Gefuehl Du hast nicht so ganz verstanden was Datenschutz ist.

                  Ich verstehe schon was datenschutz ist. Aber mich stört es eben, wenn irgend welche anwälte meinen, sie könnten mit ihrer verdrehten und hinterhältigen art, Kohle machen und die unbescholtenen Bürger abzocken.

                  Man dürfte keine zeitschriften mehr lesen bzw. keine fotos mehr drucken, wegen datenschutz...

                  Aha. Was Bilder mit Datenschutz zu tun haben erschliesst sich mir nicht, von ein paar extremen Ausnahmen abgesehen.

                  Bestimmt schon. Was würde wohl passieren, wenn eine ehefrau plötzlich ihren ehemann knutschend mit einer geliebten in einem kaffe, was die tageschau am abend grade zeigt, sehen würde?

                  MfG
                  Alain

                  1. hi,
                    und hier hab ich auch noch was interessantes gefunden, was das recht am bild betrifft unter anderem auch von berühmtheiten.
                    Nach der seite haben also berühmtheiten weniger recht auf datenschutz oder persönlichkeits rechte als "normal" bürger.

                    MfG
                    Alain

                  2. Einen wunderschoenen guten Morgen,

                    Zu Deinen Antworten faellt mir eigentlich nur eines ein:

                    Oh. My. God.

                    Da weiss ich kaum wo ich anfangen soll. Du mixt munter Copyright, Namensrecht, Markenrecht, Persoenlichkeitsrechte, Datenschutz und gefaehrliches Halbwissen in einen ziemlich ungeniessbaren Cocktail. Ich bin kein Rechtsanwalt und habe eigentlich auch nur Halbwissen, aber diese Rechtsbereiche kann ich schon noch auseinanderhalten (und ein bisschen Recht habe ich auch im Studium gehabt).

                    weil es keine (berühmte) namen mehr geben dürfte, man könnte ja auch keine werbung, erklärungen für filme z.B. abgeben, da man ja gegen das copyright verstösst.

                    Autsch. Namens- und Markenrecht hat so ungefaehr gar nichts mit Copyright zu tun. Es gibt kein Copyright auf Namen und Marken. Du kannst die Namen von Filmen, Produkten, Schauspielern, Sportlern und worueber man noch so schreiben kann so oft verwenden wie Du willst wenn Du ueber sie berichtest.

                    Ich kenne ein fan-forum von einem berühmten film namens "pulp fiction".Und z.B. ist die DE.domain auf den namen des regisseurs registriert. Das dürfte ja auch verboten sein.

                    Nein. Nicht notwendigerweise.

                    Mal davon abgesehen dass Pulp Fiction auch ein Gattungsbegriff ist (fuer billige Paperback Romane) und von daher schwierig zu schuetzen sein duerfte, wenn Du vorsichtig bist duerfte da so einiges moeglich sein. Wenn Du unter www.pulp-fiction.de eine Seite ueber diese Genre betreibst (insbesondere falls Du damit angefangen hast bevor der Film herauskam) dann wird Herr Tarantino (bzw seine Filmfirma) grosse Probleme haben die Domain einzufordern.

                    Gut, www.quentintarantino.de ist riskant, sollte Quentin Tarantino an der Domain Interesse haben (was er aber vermutlich nicht hat) dann wird er die recht problemlos einfordern koennen (es sei denn Du heisst auch Quentin Tarantino und bist Deutscher, dann duerfte es schwieriger fuer den Amerikanischen Regisseur mit dem gleichen Namen werden).

                    Bei www.quentin-tarantino-fans.de bewegen wir uns in eine Grauzone, da duerfte es auf den Richter ankommen.

                    Aber wieso das ganze nur auf die Domain beschraenken?

                    Goggle würde also den namen nicht finden wenn man diese domain auf einen x-beliebigen namen ändern würde.

                    Google sucht ja nicht nur nach Domainnamen (wenn das so waere braeuchten wir Google nicht...) sondern nach viel mehr. Google wird eine Fansite ueber Quentin Tarantino auch finden wenn sie unter der Domain www.eruhyuperqhg.de laeuft. Und den Namen Quentin Taratino darfst Du verwenden wenn die Seite ueber ihn berichtet.

                    Wenn man aber an einer berühmten person interessiert ist, wie bitte schön soll man dann seine person finden, wenn man seinen namen nicht nennen darf?

                    Darf man ja. So oft erforderlich und sinnvoll in dem jeweiligen Text.

                    Von raubkopien spricht hier keiner.

                    Doch. Denn auch geklaute Bilder sind in gewissem Sinne Raubkopien

                    Was ist an einem schönen Bild z.B. oscar verleihung von einer schönen Lady auszusetzten? Eigentlich dürfte man dieses Bild auch nicht zeigen, weil nur diese person auf dem foto das copyright besitzt und nicht der fotograf bzw. der webmaster.

                    Und schon wieder falsch. An diesem Bild hat der Fotograf das Copyright. Der "Webmaster" hat im besten Fall Nutzungsrechte erworben, es sei denn er ist gleichzeitig der Fotograf.

                    Die schoene Lady hat keinerlei Copyright an Bildern von ihr (es sei denn sie hat die Bilder mit Selbstausloeser von sich gemacht).

                    Unter bestimmten Voraussetzungen hat sie Persoenlichkeitsrechte:

                    Wenn der Fotograf auf eine Leiter steigt um ueber die Mauer ihres Gartens Bilder zu machen wie sie sich an ihrem Swimmingpool sonnt, dann kann sie in den meisten Laendern die Veroeffentlichung davon untersagen. (Das Copyright an den Bildern hat im uebrigen nach wie vor der Fotograf. Wenn er die Bilder an sie herausgeben muesste duerfte sie die nicht verwenden wenn sie ihr gefallen, es sei denn sie bekommt die Erlaubnis des Fotografen)

                    Wenn sie zu einer oeffentlichen Veranstaltung geht und insbesondere wenn diese mit ihrem Beruf zu tun hat, dann kann darueber berichtet werden, einschliesslich Bildern. Sie ist in dem Fall eine "Person des oeffentlichen Lebens" (oder so aehnlich).

                    Ja nicht jeder interessiert es, was Deine mutter ins netz stellt

                    Natuerlich nicht. Aber Deine Hypothese war man wuerde gar nichts mehr finden. Und es gibt nachweislich Leute die sich dafuer interessieren.

                    oder die selbst erstellten bilder, wo man leute irgendwo in einer stadt sehen kann. Das wäre ja dann auch verboten irgend welche personen in einer stadt zu fotografieren und zu veröffentlichen im übrigen.

                    Nein. Jedenfalls nicht generell. Sofern diese Personen nicht das Hauptmotiv sind ist es vollkommen legal die Bilder zu veroeffentlichen. Wenn Du ein Bild von einem bekannten Gebaeude machst und da stehen ein paar Leute mit im Bild dann ist das erlaubt.

                    Problematisch wird es nur wenn diese Personen das Hauptmotiv sind (also z.B ein Paar an einem Tisch in einem Restaurant oder auf dem Handtuch am Strand). Dann haben diese Personen in den meisten Laendern Persoenlichkeitsrechte und Du musst um Erlaubnis fragen um das Bild zu veroeffentlichen.

                    Und nicht jeder interessiert sich für selfhtml.

                    siehe oben.

                    Abgesehen davon, müsste sich auch selfhtml erheblich einschränken was die wortwahl betrifft, z.B. dürfte das wort "Microsoft, java-sun...etc. " gar nicht mehr genannt werden, wegen copyright  verletzung. Wenn schon, dann eben richtig, so wie dieser anwalt eben meint.

                    Das Copyright und Markens- bzw Namensrechte was anderes sind ist hoffentlich inzwischen klar. In einer Dokumentation ueber HTML zu schreiben "der Internet Explorer von Microsoft macht xyz" ist vollkommen legal.

                    wegen datenschutz, keine (berühmte)namen dürfen dokumentiert werden.

                    Das hat nichts mit Datenschutz zu tun.

                    Wie sollte google dann solche seiten finden, wenn man keine namen mehr nennen darf?

                    Darf man ja.

                    Das habe ich irgendwo mal gelesen

                    Und Dir im besten Falle gefaehrliches Halbwissen angeeignet.

                    Da steht:
                    Unerwünschtes Fotografieren ist verboten.
                    Ein Urteil des OLG Düsseldorf
                    In einem älteren Urteil, das hier zur allgemeinen Information nocheinmal refereriert wird, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf klargestellt, dass auch das ungewollte Fotografieren einer Person einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt...

                    Ja. Persoenlichkeitsrecht. Aber nicht Copyright. Und wie bereits oben ausgefuehrt, das gilt nur eingeschraenkt. Wenn Du in ein Fussballstadion gehst und dabei unter hunderten von Fans in einem Bild erscheinst dann duerftest Du Probleme habe Persoenlichkeitsrechte geltend zu machen. Wenn Du mit Deinem Partner in ein kleines Restaurant gehst darf ein Fotograf nicht einfach ein Bild von Dir und Deinem Partner machen und es veroeffentlichen.

                    Ich verstehe schon was datenschutz ist.

                    Das Gefuehl habe ich ganz und gar nicht.

                    Aber mich stört es eben, wenn irgend welche anwälte meinen, sie könnten mit ihrer verdrehten und hinterhältigen art, Kohle machen und die unbescholtenen Bürger abzocken.

                    Darum geht es hier nur leider ganz und gar nicht. Das ist ein ganz anderes Thema.

                    Ich kann nichts falsches daran erkennen wenn ein Anwalt die Regeln erklaert und seinen Kunden hilft ihre Rechte durchzusetzen.

                    Bestimmt schon. Was würde wohl passieren, wenn eine ehefrau plötzlich ihren ehemann knutschend mit einer geliebten in einem kaffe, was die tageschau am abend grade zeigt, sehen würde?

                    Wenn das irgendwo im Hintergrund geschieht und sie zufaellig im Bild sind, dann haben sie Pech gehabt. Genauso wie wenn Du zum Fussballspiel gehst und Dich Dein Boss im Publikum in der Ostkurve entdeckt waehrend Du ihm erzaehlt hast Du laegest krank im Bett und koenntest nicht zur Arbeit kommen.

                    Wenn die Tagesschau hingegen nur das Paerchen filmt ("ein glueckliches Liebespaar im Cafe am ersten Sommertag") dann muss sie um Erlaubnis fragen.

                    --
                    Schoenen Sonntag noch,
                    Armin
  3. Vielleicht hilft dir der folgende Link weiter:

    http://www.datenschutzzentrum.de/wirtschaft/praxis/120503.htm