Reiner: AG München „Ordnungsgeld für Link“

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hi,

Ok, nur, damit ich das richtig verstehe: Eine Person A hat auf einer Internetseite einen Text veröffentlicht. Eine Person oder Firma B hat vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt, dass dieser Text nicht weiter auf der Internetseite stehen darf. Die Person A hat daraufhin die Textstelle ausge-XXX-t und hat die XXX-e dagegen mit einer anderen Internetseite verlinkt, auf der die besagte Textstelle auch auffindbar war. Sehe ich das richtig? Wenn ja, wozu die Aufregung? Also ich kenne jetzt die Details nicht, aber an Hand dieser Beschreibung würde ich auch sagen, die Person A hat die einstweilige Verfügung missachtet. Also wo genau ist dann das Problem, dass das Gericht dann ein Ordnungsgeld verhängt?

nur in einem Punkt: Günni hat nicht wirklich deutlich gemacht, ob es nachvollziehbar ist, daß der Link _vorher_ nicht vorhanden war.
Wenn das nicht bewiesen ist, so _kann_ es ein Fehler der Dame gewesen sein, ist also somit wohl nicht grundsätzlich zu bestrafen, oder?

Gruß
Reiner