nur in einem Punkt: Günni hat nicht wirklich deutlich gemacht, ob es nachvollziehbar ist, daß der Link _vorher_ nicht vorhanden war.
Wenn das nicht bewiesen ist, so _kann_ es ein Fehler der Dame gewesen sein, ist also somit wohl nicht grundsätzlich zu bestrafen, oder?
Kann ich nicht mehr sagen. Nur wenn der Link schon vorher da war und sie ändert genau diese Stelle im Text, dann glaubt ihr keiner, dass sie den Link nicht gesehen hat.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)