Hallo Reiner,
nur in einem Punkt: Günni hat nicht wirklich deutlich gemacht, ob es nachvollziehbar ist, daß der Link _vorher_ nicht vorhanden war.
Wenn das nicht bewiesen ist, so _kann_ es ein Fehler der Dame gewesen sein, ist also somit wohl nicht grundsätzlich zu bestrafen, oder?
Naja, wenn ich eine einstweilige Verfügung ist Haus bekomme, dass ich einen Text von der Homepage entfernen soll, dann gehe ich doch wirklich sicher - und wenn das eine Netzaktivistin gewesen sein soll, dann kann man auch die nötige Ahnung voraussetzen, einen Link zu erkennen. Ich verstehe echt nicht, warum Du Dich an dem Urteil so aufhängst.
Viele Grüße,
Christian