Reiner: AG München „Ordnungsgeld für Link“

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Hallo Reiner,

nur in einem Punkt: Günni hat nicht wirklich deutlich gemacht, ob es nachvollziehbar ist, daß der Link _vorher_ nicht vorhanden war.
Wenn das nicht bewiesen ist, so _kann_ es ein Fehler der Dame gewesen sein, ist also somit wohl nicht grundsätzlich zu bestrafen, oder?

»»[...]Ich verstehe echt nicht, warum Du Dich an dem Urteil so aufhängst.

Weil es schon viele Urteile gegeben hat, die - wahrscheinlich nicht nur bei mir - den Eindruck hinterlassen, daß sehr stark an der Kompetenz der Richter zu zweifeln ist und diese sich letztendlich von Politikern, Firmen und der Anwälten (Lobby) instrumentalisieren ließen. Was mir dagegen fehlt, ist ein wirklicher Durchbruch beim Kundenschutz.

Gruß
Reiner