Hallo Günni,
wäre es nicht sinnvoll, wenn Du mal ein Buch schreibst:
"Alternde Richter - bescheuerte Rechtsprechungen in einer schnellebigen Zeit" ?
Ich nehme an, daß Dein Wirkungskreis ja auch nicht mehr so rosig aussieht wie noch vor Jahren. Man kann sich allerdings diesen Schwachsinn echt nicht mehr antun.
Normalerweise würde ich (als rel. Laie) davon ausgehen, daß der Spruch "im Zweifel für den Angeklagten" immer gelten sollte.
Wie man einer Person Vorsatz in dem von Dir angeführten Fall beweisen will, ist mir sehr schleierhaft.
Gruß
Reiner