Hallo Günni,
wäre es nicht sinnvoll, wenn Du mal ein Buch schreibst:
"Alternde Richter - bescheuerte Rechtsprechungen in einer schnellebigen Zeit" ?
Wieso? War eine jüngere Richterin.
Ich nehme an, daß Dein Wirkungskreis ja auch nicht mehr so rosig aussieht wie noch vor Jahren.
Wieso? Ich mache etwas weniger IT-Sachen, dafür mehr Patent- und Geschmacksmustersachen in anderen Bereichen (Handy, Staubsauger, Dampfstrahler u.a.). Sind sogar höhere Streitwerte (selten unter € 200.000,) und zahlungsfähige Gegner. ;-)
Normalerweise würde ich (als rel. Laie) davon ausgehen, daß der Spruch "im Zweifel für den Angeklagten" immer gelten sollte.
Stimmt - nur sind wir hier in Zivil- und nicht im Strafrecht.
Wie man einer Person Vorsatz in dem von Dir angeführten Fall beweisen will, ist mir sehr schleierhaft.
Der Ersatz des unzulässigen Textes durch "XXXX" und die Verlinkung sind wohl durch Bytmutation entstanden? :-D
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)