Reiner: AG München „Ordnungsgeld für Link“

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Wie man einer Person Vorsatz in dem von Dir angeführten Fall beweisen will, ist mir sehr schleierhaft.

Der Ersatz des unzulässigen Textes durch "XXXX" und die Verlinkung sind wohl durch Bytmutation entstanden? :-D

Dann erläuter doch mal nachvollziehbar, wie man den VORSATZ beweist.

Gruß
Reiner