Wie man einer Person Vorsatz in dem von Dir angeführten Fall beweisen will, ist mir sehr schleierhaft.
Der Ersatz des unzulässigen Textes durch "XXXX" und die Verlinkung sind wohl durch Bytmutation entstanden? :-D
Dann erläuter doch mal nachvollziehbar, wie man den VORSATZ beweist.
Nachdem es
a)
eine Webdesignerin ist,
b)
es ihre Homepage war, sie also den FTP-Zugang hatte und
c)
sowohl der ursprüngliche Beitrag als auch die Änderung ihre Singatur hatte,
spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass sie es war. Links zu einer längeren URL entstehen nun mal nicht durch einen Zufall. Gegenteiliges wurde nicht unter Beweis gestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)