fastix®: AG München „Ordnungsgeld für Link“

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Moin!

spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass sie es war. Links zu einer längeren URL entstehen nun mal nicht durch einen Zufall. Gegenteiliges wurde nicht unter Beweis gestellt.

Falls die Beklagte das allen Ernstens bestritten hat, dann bin ich der Meinung, sie weiss nicht, was sie tut und sollte einen anderen Beruf wählen. Aber halt! Sie ist ja "Webdesignerin". Sind das nicht die, die mit Photoshop die Vorlagen machen? Dann ist es einfach Unwissenheit. Nur, wer signierte dann ihre Seiten?

Kleine Frage: Wer war denn der "Beleidigte"?

MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

fastix®

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Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Seminare, Training, Development