Reiner: AG München „Ordnungsgeld für Link“

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Nachdem es

a)
eine Webdesignerin ist,
b)
es ihre Homepage war, sie also den FTP-Zugang hatte und
c)
sowohl der ursprüngliche Beitrag als auch die Änderung ihre Singatur hatte,

spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass sie es war. Links zu einer längeren URL entstehen nun mal nicht durch einen Zufall. Gegenteiliges wurde nicht unter Beweis gestellt.

Kann bewiesen werden, daß der Text vor der ersten Verfügung _nicht_ verlinkt war? Wenn "Nein", so ist a) kein hinreichender Grund, um nicht Fehler machen zu dürfen, b) ist eine techn. Voraussetzung, der Verfügung überhaupt nachkommen zu können und c) kann ein Template sein.

Gruß
Reiner