Tag Carrie.
Hallo, nach meiner Kenntnis erkennt das Finanzamt gar keinen "Kaufpreis" bei Domainnamen an:
http://www.aufrecht.de/3769.html
Doch, du musst das Urteil nur richtig lesen. Das Finanzamt (und das Gericht) stufen einen Domainnamen (m.E. zu Recht) als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut ein und vergleichen ihn mit einer Hausanschrift oder Telefonnummer. Übrigens ist der Kläger in Revision gegangen (Aktenzeichen des Bundesfinanzhofs III R 6/05).
Siechfred