Siechfred: Domain von Privat an Firma übertragen. Welcher Preis?

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Tag TomIRL.

Doch, du musst das Urteil nur richtig lesen. Das Finanzamt (und das Gericht) stufen einen Domainnamen (m.E. zu Recht) als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut ein und vergleichen ihn mit einer Hausanschrift oder Telefonnummer. Übrigens ist der Kläger in Revision gegangen (Aktenzeichen des Bundesfinanzhofs III R 6/05).
Wenn das Deiner Meinung nach richtig ist, was passiert dann mit den Aufwendungen für den Erwerb der Domain?

Kommt drauf an. Wenn du eine Domain erstmals registrierst, zahlst du für die Dienstleistung "Registrierung", also Betriebsausgabe. Wenn eine existente Domain verkauft wird, zahlst du für den Namen, also nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut. Die damit verbundenen Kosten (Umschreiben der Domain z.B. bei der DENIC) sind Anschaffungsnebenkosten, also auch keine Betriebsausgabe. Erst wenn du die Domain weiterverkaufst oder aufgibst, entstehen Betriebsausgaben.

Soweit meine Meinung.

Siechfred