Hallo,
nach HGB sind selbsterstellte immaterielle Güter nicht aktivierungsfähig.
Z.B. selbsterstellte Software, selbsterstellte Lizensen, Patente etc.Gruß Andreas
Endlich, ich dachte schon ich würde das im Studium erlernte Wissen niemals benötigen ;-)
Jo dann studiere mal noch ein bißchen. :-)
Zunächst muß das Unternehmen Bilanzierungspfllichtig sein, Einzelunternehmen sind dies in der Regel nicht.
Dann einen Domain selbst ist weder selbsterstellte Software oder eine Lizenz etc..
Merke: eine Domain selbst ist zunächst lediglich eine Nutzungsrecht.
Die Nutzungsrechte einer Domain können aber sehr wohl an Markenrechte gebunden sein. Diese Markenrechte sind als immatrielle Vermögensgegenstände sehr wohl aktivierungsfähig.
TomIRL
Wie gesagt Rechtsberatung gibts beim Steuerberater. :-)