Chris: Domain von Privat an Firma übertragen. Welcher Preis?

Beitrag lesen

Hi,

nach HGB sind selbsterstellte immaterielle Güter nicht aktivierungsfähig.
Z.B. selbsterstellte Software, selbsterstellte Lizensen, Patente etc.

Und wenn sie abschreibungsfähig sind, dann nur als Firmenwert.

Allerdings könnte es ja sein, dass Du einem Dritten die Rechte daran überträgst, der dann noch etwas daran arbeitet und Deiner Firma schließlich das Gesamtkunstwerk verkauft. Mehrwert und Gewinn müssen dann natürlich auch normal versteurt werden, der Aufwand kann aber (teilweise) auch als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Die Übertragung der Rechte von Privat an den Dritten kann ggf. als Spekulation angesehen werden.

LG
Chris