HI!
nach HGB sind selbsterstellte immaterielle Güter nicht aktivierungsfähig.
Z.B. selbsterstellte Software, selbsterstellte Lizensen, Patente etc.Endlich, ich dachte schon ich würde das im Studium erlernte Wissen niemals benötigen ;-)
Er will sie ja auch nicht aktivierern (= in die Bilanz packen), sondern absetzen (in die GuV packen).
Gruß aus Iserlohn
Martin, der weder Steuerberater noch Rechtsanwalt ist und deshalb in "Recht"-Threads immer darauf hinweist, dass das ganze nur seine Laien-Meinung und keinerlei Rechtsberatung darstellt.
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Geht zum Weltspartag!
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