Hej,
Ich werde Ende November meine Wohnung / Haus übergeben. Im Mietvertrag steht "renoviert"; Nun das alleine birgt schon Diskussionsstoff. Was ist renoviert? Wände weiß gestrichen oder nur gestrichen?
Das regelt der Mietvertrag! Es würde mich sehr wundern wenn da nur "renoviert" stehen würde, ohne dieses näher spezifiziert zu haben. Falls das wider erwarten nicht genauer spezifiziert ist, kann man den Zustand der eigenen Übergabe als Maßstab nehmen und wie es da aussah, wirst du selber besser als wir wissen.
Egal, der Zoff ist gewissermaßen vorprogrammiert,
Ich bin mir nicht sicher ob eine so negative Grundhaltung das Richtige ist. Offensichtlich scheinst du ja unabhängig von deinem Auszug mit deinem Vermieter nicht ganz im Reinen zu sein. Davon aber jetzt auf den Ausgang eines anderen Sachverhaltes zu schließen kann nicht hilfreich sein.
und hier die eigentliche Frage. Wenn ich das Objekt übergebe und ein Übergabeprotkoll unterschrieben habe möchte, welches wahrscheinlich nicht unterschrieben wird, wie gehe ich vor?
Du hast ein Recht darauf, dass das Übergabeprotokoll unterschrieben wird. Du hast ebenso ein Recht darauf, dass alles im Übergabeprotokoll Aufgelistete und von dir ordnungsgemäß instand Gesetzte auch als solches gekennzeichnet wird. Kommt dein Vermieter dieser Pflicht nicht nach, ist wirst du doch aller Wahrscheinlichkeit nach den Rechtsweg einleiten. Damit bist du dann aber auch in der Beweispflicht. Wenn also bereits vorher Ärger "vorprogrammiert" ist, wirst du dieser Beweispflicht am ehesten nachkommen, indem du die Wohnungsübergabe mit einem Zeugen und ner DigiCam bewaffnet durchführst und alle streitigen Punkte (also was als nicht instandgesetzt markiert wird) selber schriftlich und fotografisch dokumentierst.
Wie ist "renoviert" definiert?
Warum rufst du deinen Vermieter nicht an und lädst ihn mal vorab auf ein Bier ein. Dann soll er sich da ganze mal anschauen und dir sagen, was er sich unter Renovierung vorstellt, dann teilst du ihm deine Vorstellung mit und ihr einigt euch. Die eigentliche Übergabe ist dan nur noch Formsache. Solltet ihr euch allerdings vorab nicht einigen, dokumentiere die strittigen Punkte und ziehe z.B. den Mieterschutzbund zu Rate. Die werden dir sehr genau sagen können, wie die rechtliche Lage aussieht.
Beste Grüße
Biester*der Probleme am liebsten bei nem kühlen Kölsch klärt*feld
Art.1: Et es wie et es
Art.2: Et kütt wie et kütt
Art.3: Et hätt noch immer jot jejange
Das Kölsche Grundgesetz