schwarze Piste: Internetkauf: Wie lange muss ich auf Ware warten?

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Tachchen!

Viel entscheidender als deine Wartezeit insgesamt ist eine angemessene
Frist, das jetzt nachzuliefern. Prinzipiell seid ihr ja beide an den Vertrag
gebunden, den dein Partner gerade nicht ordentlich erfüllt. Das kann aber
zum Beispiel auch ein schlichtes "Verschwitzen" sein.
Also ist es sachgerecht (unter Vertragspartnern) , ihn zu "erinnern" und ihm
anzuzeigen, dass du dich nicht länger gebunden siehst, wenn er nicht bis zum
[angemessener Zeitraum, seine Pflicht nachzuholen] erfüllt.

Gruß

Die schwarze Piste

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